VW-Skandal: Für 800 Autobesitzer Schadensersatz bei Autobauer VW angemeldet

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„Es werden immer mehr ...“ – das Nachrichtenmagazin Spiegel fasst mit dieser Überschrift die Entwicklung des VW Abgasskandals treffend zusammen. Nachdem zunächst „nur“ Millionen Dieselfahrzeuge mit einer bestimmten Motorbaureihe betroffen waren, hat sich der Skandal mittlerweile auch auf andere Motoren ausgeweitet. Dennoch lässt der VW-Konzern nach wie offen, ob und wie die Schäden der deutschen Autobesitzer behandelt werden sollen. Bei betroffenen Autos in den USA wird mittlerweile ein Rückkauf von Fahrzeugen durch VW angedacht. Auch soll es Gutscheine für US-Kunden geben.

Für die betroffenen deutschen Kunden von VW, Audi, Seat oder Skoda wurden bislang keine solchen Pläne bekannt. Stattdessen soll die Lösung auf individueller Ebene erfolgen. Die Ankündigung ist daher kein Meilenstein (mehr auch der News vom 19.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de). Für PKW-Besitzer, deren Gewährleistung sich dem Ende entgegen neigt, ist die derzeitige Ungewissheit besonders schwierig. Es fehlt an einem eindeutigen Signal des VW-Konzerns. Und nach dem Auslaufen der Gewährleistung oder der Garantien bricht eine gute Grundlage für weitreichende Ansprüche weg.

Die Gewährleistungsrechte greifen ein, wenn das gekaufte Fahrzeug einen Mangel wie nicht eingehaltenen Stickoxid- oder auch CO2-Werte aufweist. Die PKW-Besitzer können in diesen Fällen auf eine breites Repertoire an Rechten zurückgreifen: Sie können die – zeitnahe – Reparatur des Mangels oder in bestimmten Fällen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Sollte dies nicht möglich sein, dann können die Autokäufer auf der zweiten Stufe Schadensersatz, die Minderung des Kaufpreises oder auch den Rücktritt vom Kaufvertrag einfordern. Bereits diese kurze Übersicht zeigt, dass die gesetzlichen Rechte im Fall eines Automangels dem betroffenen Fahrzeugbesitzer deutlich mehr fordern lassen als Bring- und Abholdienste oder auch einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur.

Denn es gibt auch andere Ansprüche, die gegenüber dem VW Konzern geltend gemacht werden können. Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstelltes juristisches Gutachten betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat im Lauf der vergangenen Woche für 800 Autofahrer entsprechende Ansprüche schriftlich bei der Volkswagen AG geltend gemacht. Weitere werden folgen.

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.


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