VW-Skandal: Kläger erhält Neufahrzeug, OLG Hamburg verurteilt Händler zur Neulieferung von VW Tiguan

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Es ist ein weiterer Paukenschlag im VW-Skandal und ein Rückschlag für VW: Nachdem VW vom Oberlandesgericht Karlsruhe am 18.07.2019 zu Schadensersatz verurteilt wurde, hat nunmehr auch das Hanseatische Oberlandesgericht, 4 U 97/17 mit Urteil vom 15.07.2019 einen Händler dazu verurteilt, einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Geschädigten einen neuen, mangelfreien VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern. 

Im Gegenzug muss der Geschädigte das manipulierte Fahrzeug zurückgeben. Er muss dafür jedoch keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Der Geschädigte ist sein Fahrzeug also über Jahre kostenlos gefahren.

Der Kläger erwarb im Jahre 2014 einen VW Tiguan. Als er feststellte, dass ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

Diese machten für den Kläger Ansprüche auf Nachlieferung bei dem Händler geltend. Der Händler lehnte dies ab mit der Begründung, das neue Modell entspreche nicht mehr dem alten Modell. Außerdem könne der Mangel durch ein einfaches Software-Update kostengünstig behoben werden. Der Kläger erhob vor dem Landgericht Hamburg Klage und verlor in der 1. Instanz. 

Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG Hamburg) ein. In der Berufung hat er das Verfahren jetzt gewonnen. Das Gericht verurteilte den Händler zur Neulieferung eines VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion. 

Der Kläger muss sein Fahrzeug, welches durch VW manipuliert ist, zurückgeben. Er war mit dem Fahrzeug bereits ca. 60.000 km in den letzten 5 Jahren gefahren. Er muss jedoch keine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen und es damit 5 Jahre kostenlos gefahren.

Das Oberlandesgericht Hamburg begründet seine Entscheidung damit, dass das alte Modell dem neuen im Wesentlichen entspreche. Das Oberlandesgericht verweist auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, VIII ZR 225/17 aus Januar 2019. Dort hatte der Bundesgerichtshof in einem Verfahren darauf hingewiesen, dass eine Nachlieferung eines neuen Modells nicht unmöglich ist und manipulierte Fahrzeuge mangelhaft sind. 

Damit folgt das Oberlandesgericht den Hinweisen des Bundesgerichtshofs. Außerdem sei ein Software-Update dem Geschädigten nicht zumutbar und darauf muss er sich nicht einlassen. Vielmehr kann er einen Neuwagen verlangen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es ist nach dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein weiteres Gericht, welches den VW Geschädigten ein Neufahrzeug zuspricht. Das Oberlandesgericht Hamburg hat der Ansicht von VW, dass Geschädigten keine Ansprüche zustehen, eine klare Absage erteilt. Die Geschädigten haben sehr gute Aussichten, Schadensersatz zu erhalten.“

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. 

Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). 

Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.


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