VW und Audi Abgas Skandal – jetzt auch Phaeton und Tuareg Euro 4 betroffen

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Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR), Recherche vom 28. 11. 2019, ist es zu einem weiteren Rückruf von nun insgesamt 105.000 VW und Audi Dieselfahrzeugen mit 3,0 l und 2,7 l Dieselmotor gekommen.

Endlich bewegt sich das Kraftfahrt-Bundesamt, das bisher sehr zurückhaltend Rückrufe angeordnet hat. Wie schon im Vorfeld dargestellt, handelt es sich um den Audi A4, A6 und A8 mit 3,0 l Motor Euro 4 sowie um den VW Touareg und den VW Phaeton. Betroffen sind die Baujahre zwischen 2003 und 2009.

Allerdings können sich nur Fahrzeugbesitzer wehren und Schadensersatz bzw. die Rückgabe der Fahrzeuge erhalten, die die Fahrzeuge gebraucht nach dem Jahr 2009 gekauft haben. Es gilt hier die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren, die es den Erstbesitzern unmöglich macht, gegen VW vorzugehen.

Für die Zweitbesitzer dieser Fahrzeuge, die also ab dem Jahr 2010 eines der betroffenen Fahrzeuge übernommen und gekauft haben, besteht nun auch endlich die Möglichkeit, die Fahrzeuge, die mit einer so genannten Akustikfunktion, die übergroße Geräuschentwicklung, die auch als Diesel-Nageln beschrieben ist und dies verhindern sollte, ausgestattet sind.

In Wirklichkeit ist es aber so, dass diese Akustikfunktion nicht nur die Geräuschentwicklung vermindert, sondern eben auch den NOX Ausstoß des Motors verändert, dies zumindest auf dem Prüfstand. Im realen Fahrbetrieb wird die Abgasreinigung aber abgeschaltet.

Das KBA entschied sich deshalb dafür, dies als nicht ordnungsgemäße und unzulässige Abschalteinrichtung zu bewerten.

Wie gesagt, eine Ausnahme gilt für solche Fahrzeuge, die nach dem Jahr 2009 gebraucht gekauft wurden. Sollten Sie also ab 2010 ein Fahrzeug mit dem mit der Betrug Software ausgestatteten 2,7 l Dieselmotor egal, ob von der Firma VW, Audi oder Porsche gekauft haben, so ist dieses Fahrzeug rückgabeberechtigt!

Wer jetzt nicht handelt und sich zu einer Individualklage entscheidet, geht fahrlässig mit seinem Vermögen um. Handeln sie jetzt!

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört nach über 4.000 bearbeiteten Fällen zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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