VW-Abgas-Skandal: Rechtsposition deutscher Kunden

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In den USA formieren sich VW-Kunden zu Sammelklagen, so schwappt es in diesen Tagen über den großen Teich herüber. Aber auch deutsche VW-Kunden sind verunsichert und möglicherweise als Eigentümer eines Fahrzeugs mit Motorentyp EA 198 betroffen.

Zwar ist die Informationsdecke aktuell noch sehr dünn, Ansprüche könnten sich allerdings auf Grundlage eines Sachmangels nach dem Gewährleistungs- und Produkthaftungsrechtes ergeben, wenn sich nachweislich herausstellt, dass das neu erworbene Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. 

Dem Käufer stünden dann neben dem Nacherfüllungs- bzw. Nachbesserungsanspruch gegen den Hersteller Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zu.

Kann der Hersteller den Mangel z. B. durch ein Softwareupdate nicht abstellen, so kann daraus bei einem äußerst gravierenden Mangel sogar ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag erwachsen.

Ferner wäre für den Fall des Weiterverkaufs eines Gebrauchtwagens des betroffenen Modells an einen Schaden durch einen evident geringeren Verkaufserlös zu denken. Dieser kann möglicherweise über eine deliktische Haftung wegen sittenwidriger Schädigung durch Täuschung geltend gemacht werden.

In jedem Fall ist jeder betroffene Fahrzeuginhaber aufgrund laufender Fristen für die Geltendmachung seiner Rechte gehalten, umgehend etwaige Ansprüche prüfen zu lassen.

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