VW/Volkswagen-„Abgasskandal“: Ist die Forderung nach Schadensersatz durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt?

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Durch die Kursverluste der letzten Tage mussten Aktionäre rund 40 % Wertverlust Ihrer Aktienanteile hinnehmen. Bei der Einforderung von Schadensersatz wird immer wieder die Frage gestellt, ob eine rechtliche Durchsetzung eines Schadensersatzes durch einen Versicherungsvertrag bei einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.

Maßgeblich ist der mit der Versicherung abgeschlossene Versicherungsvertrag. Nicht alle mit Rechtsschutzversicherern abgeschlossenen Verträge decken alle Risiken ab. In vielen Verträgen, die teilweise als sog. Familienversicherung bezeichnet werden, sind jedoch die Auseinandersetzungen rund um Aktienkäufe abgedeckt. Hier kommt es auf den jeweiligen Vertrag und insbesondere das Abschlussjahr an.

Häufig wurde von Versicherern angegeben, dass Klagen aus dem Aktienrecht, die z.B. eine Prospekthaftungsklage zum Gegenstand haben, nicht vom Versicherungsvertrag abgedeckt seien. Es handele sich, so die Seite der Versicherer, um Vorgänge aus dem Handelsrecht. Handelsrechtliche Fragestellungen seien aber nicht versichert. Dieser Argumentation hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2003 eine klare Absage erteilt. In dem damaligen Verfahren ging es um Aktien der Telekom. Der Bundesgerichtshof hat hier in der Entscheidung IV ZR 327/02 festgehalten, dass ein Ausschluss wegen handelsrechtlicher Fragen nicht in Betracht käme und die Deckung zu erteilen sei.

Je nach Versicherungsvertrag haben Aktionäre der Volkswagen AG daher durchaus Aussichten, dass ihre Versicherung die Kosten einer Auseinandersetzung zu übernehmen hat.

Maack, Recht & Steuern, stellt regelmäßig eine einmalige kostenlose Deckungsanfrage an den Rechtsschutzversicherer.

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