Wahl Harbarths zum Präsidenten des Verfassungsgerichts wird schwieriger

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Das Bundesverfassungsgericht braucht spätestens am 6. Mai 2020 einen neuen Präsidenten. Dann endet die Amtszeit von Andreas Voßkuhle. Stephan Harbarths Wahl zu dessen Nachfolger soll nach einem Medienbericht des „Handelsblatt“ kurz bevorstehen – trotz Gegenwind. Der Gegenwind hat es jedoch in sich. Auf Twitter zweifeln besorgte Juristen und Bürger an der Unabhängigkeit des ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Anwalts der Lobbyisten-Kanzlei SZA. Kritik hagelte es auch aus Polen. Dann sind zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Ernennung Harbarths zum Verfassungsrichter in Karlsruhe anhängig. Vor diesem Hintergrund könnte die Wahl zum Präsidenten des Verfassungsgerichts sich als sehr schwierig gestalten. Denn im Bundesrat ist zur Wahl eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Harbarth haftet der Ruch der Befangenheit an

Eine der zwei Verfassungsbeschwerden hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH aus Lahr für Mandanten eingereicht. Die zweite stammt von einem Rechtsanwalt aus Nordrhein-Westfalen. Im Kern der Beschwerden steht Harbarths Tätigkeit für die Mannheimer Wirtschaftskanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz. Neben seiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rhein-Neckar war der CDU-Politiker bei SZA als Vorstand bzw. Geschäftsführer tätig. Als Rechtsanwalt gehörte Harbarth damit zu den Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften, deren Herkunft bis heute nicht zweifelsfrei geklärt ist. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Großkonzerne. So vertritt SZA den VW-Konzern bei der Abwehr von Aktionärsklagen im Dieselskandal. „Wir sind in großer Sorge, dass durch die Ernennung Harbarths Lobbyisten aus der Industrie direkt Einfluss auf das Gericht nehmen“, begründete Ralph Sauer von der Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die eingereichte Verfassungsbeschwerde.

Der Ruf des Bundesverfassungsgerichts ist in Gefahr

„Wir haben jetzt nicht einmal ein so großes Problem damit, dass Herr Harbarth aus der Politik kommt“, erklärt Sauer die Sicht auf das Verfahren. In der Geschichte des Verfassungsgerichts habe es immer wieder Politiker gegeben, die das Richteramt später mit viel Umsicht, Würde und Objektivität ausgeübt haben. Er erinnert an Jutta Limbach, Ernst Benda oder auch Roman Herzog, der dann sogar noch Bundespräsident wurde. Für Sauer ist diese respektable Entwicklung von Politikern am Verfassungsgericht auch nicht verwunderlich. Schließlich haben ehemalige Abgeordnete, Minister oder Ministerpräsidenten in ihren politischen Ämtern als Volksvertreter gehandelt und das Gemeinwohl im Auge. „Bei Harbarth sieht das anders aus. Er hat durch seine Tätigkeit für SZA anderen Herrn gedient. Ihm haftet dadurch der Ruch der Befangenheit an. Der Ruf des Bundesverfassungsgerichts ist in Gefahr“, fasst Sauer seine Bedenken zusammen. „Ich hoffe, dass genügend Bundesländer im Bundesrat Harbarth die Stimme verweigern und er nicht zum Präsidenten gewählt wird.“

Insider sehen Harbarths Wahl noch nicht als ausgemacht

Die Wahl gelte noch nicht als ausgemacht, heißt es aus gutinformierten Kreisen in Berlin. Es werde für Harbarth schwieriger werden, weil seine anwaltliche Vergangenheit nach und nach zum Thema werde. Mehrere Zeitungen wie das Handelsblatt, die Stuttgarter Zeitung und das Badische Tagblatt haben in den vergangenen Wochen darüber berichtet. Hinter den Kulissen seien die großen Strippenzieher in der Großen Koalition hypernervös. Und das, obwohl die Inthronisierung des Präsidenten seit Jahrzehnten den gleichen Gang nimmt. Der Vizepräsident wird Nachfolger des Präsidenten. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit ihrer Vorgänger werden die Richter ins Amt gewählt. Da Amtsinhaber Voßkuhle am 6. Mai 2020 ausscheidet, wäre also der erste Termin für Harbarths Wahl der 6. Februar. Die Wahl des Präsidenten erfolgt im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat. Dieses Mal ist die Länderkammer an der Reihe. Eine Zweidrittelmehrheit ist für die Wahl erforderlich. Am 14. Februar tagt der Bundesrat das nächste Mal. Noch gebe es keinen Zeitpunkt für die Wahl, heißt es aus dem Bundesrat. Weitere Plenarsitzungen gibt es am 13. März und am 3. April. Die Tagesordnung ist in der Regel schnell geändert.

Schwierige Wahl für Harbarth durch zersplitterten Bundesrat

Spannend im Bundesrat: Eine Kommission schlägt dem Gremium einen Kandidaten für die Abstimmung vor. Und diese Kommission wird dann der Ort sein, an dem um die Neubesetzung gefeilscht werden muss. Problem dabei: Der Bundesrat ist völlig zersplittert. Die Große Koalition, die Harbarth bei seiner Ernennung zum einfachen Verfassungsrichter im Bundestag durchboxte, verfügt im Bundesrat nicht einmal über die einfache Mehrheit. Auf 12 von 69 Stimmen kann sich Schwarz-Rot bei der Wahl verlassen. Im Bundestag war zwar auch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, aber da fehlten der GroKo nur wenige Stimmen, die sie mithilfe der FDP und den Grünen realisieren konnten. Um im Bundesrat also die Zweidrittelmehrheit zu erhalten, ist die GroKo auf die Mithilfe Landesregierungen angewiesen. Und die agieren gerne autonom und lassen sich von Berlin nicht gerne gängeln. Aber im Bundestag, so sagen Insider aus Berlin, haben die Grünen bereits bei Harbarths erster Wahl wohl ein Angebot erhalten, dass sie nicht abschlagen konnten. Denn letztlich müsste der ehemalige Lobbyisten-Anwalt Harbarth für die Grünen inakzeptabel sein. Doch wer das Vorschlagsrecht für den nächsten Bundespräsidenten in Händen hält, kann bei einem Lobbyisten im Verfassungsgericht schon beide Augen zu drücken.

Auch im Fall „Reuschle“ mischt Industrie in der Justiz kräftig mit

„Die Durchsetzung der Politik und der Rechtsprechung mit industrienahen Personen wird hierzulande immer offenkundiger. Das ist ein großes Problem,“ kommentiert Ralph Sauer eine Entwicklung, bei der Stephan Harbarth nur die Spitze des Eisbergs ist. Als Beispiel für die Verstrickungen zwischen Industrie, Politik und Justiz nennt Sauer den aktuellen Fall „Reuschle“ am Stuttgarter Landgericht. Dort wollte der sogenannte Dieselrichter Dr. Fabian Richter Reuschle im Diesel-Abgasskandal 21 Verfahren gegen Daimler zusammenfassen und zur Vorabentscheidung ans EuGH schicken. Das Europäische Gerichte sollte Fragen zum Diesel-Abgasskandal beantworten. Also: Verstoßen Manipulationen am Abgaskontrollsystem gegen europäisches Recht? Gelten die Emissionsgrenzwerte auch auf der Straße und nicht nur auf dem Prüfstand – wie die Autobauer gerne behaupten?

Daraufhin stellten die Anwälte von Daimler gegen den Richter einen Befangenheitsantrag. Ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter stellt eine Verfahrenspartei dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO, § 24 Abs. 2 StPO). „Über diesen Antrag gegen Reuschle müsste nun wieder ein Richter mitentscheiden, der vor seiner Richterzeit für die Kanzlei Gleiss Lutz aus Stuttgart gearbeitet hatte, die Daimler genau in diesen 21 Verfahren mit vertritt“, berichtete Sauer weiter. Nun gab es auch gegen diesen Richter einen Befangenheitsantrag. Der ist mittlerweile abgelehnt. Die Gründe für die Ablehnung des Befangenheitsantrags hält Sauer für besorgniserregend. Man könne schon den Eindruck gewinnen, dass Teile des Gerichts und Lobbyisten-Kanzlei enger mit einander verbunden seien als nötig. Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen: Derzeit läuft gegen die beschließenden Richter ebenfalls ein Befangenheitsantrag. Dieses Mal von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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