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Waldorf-Frommer-Abmahnung „Der Hobbit" (Film) | Zahlen und unterschreiben Sie nichts!

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Neue Musik herunterladen, einen ganz besonderen Film auf die Schnelle besorgen oder das neueste Spiel auf schnellstem Wege zur Verfügung haben – Angebote im Internet, die locken und doch immer auch wieder zu rechtlichen Problemen führen können. So werden immer häufiger Abmahnungen wegen erfolgtem Filesharings versandt, worunter man die Art der Urheberrechtsverletzung versteht, bei der man ohne Einwilligung des Rechteinhabers Dateien im Internet über seinen Anschluss zum Download zur Verfügung stellt.

Auch wenn solche Vergehen immer mehr an der Tagesordnung sind, bedeutet das nicht, dass eine ins Haus flatternde Abmahnung sofort der Beweis für ein Verschulden ist und eine sofortige Begleichung der gestellten Forderungen unvermeidbar macht. Insbesondere die Waldorf-Frommer-Abmahnung verdient dabei eine genaue Betrachtung und große Vorsicht bei zu schnellen Reaktionen und Schuldeingeständnissen.

Aktuelles Beispiel einer Waldorf-Frommer-Abmahnung

In einem neuerlichen Fall einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wurde aus der Schlacht der fünf Heere eine ärgerliche Auseinandersetzung mit der Anwaltskanzlei von Waldorf Frommer. Denn laut dem Inhalt der Waldorf Fromer Abmahnung soll ein Anschlussinhaber über das Internet den Film Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere zum Download angeboten und somit Filesharing betrieben haben. Da die Rechte des Filmes allerdings bei der Universum Film GmbH liegen, die ihrerseits keine Erlaubnis zum Verbreiten des Filmes erteilt hat, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Um den Fall auf sich beruhen zu lassen, fordert die Waldorf-Frommer-Abmahnung einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro sowie eine unterschriebene Unterlassungserklärung als Zusage, dass ein solcher Fall nie mehr auftritt.

Argumente gegen das Eingehen auf die Forderungen

Bloß nicht höhere Strafen kassieren, Hauptsache Ruhe und keine Anwaltspost mehr – das sind häufige Beweggründe, schnell auf die Forderungen einzugehen und die Unterlassungserklärung zu unterschrieben sowie den Vergleichsbetrag zu bezahlen. Wie unanfechtbar ist aber die Beweislage und wie gerechtfertigt sind die Forderungen? Man darf nie vergessen, dass es ein Prinzip bei Abmahnungen ist, auch eine gewisse Angst zu schüren und natürlich auch auf schnellem Wege Geld zu verdienen. Daher lohnt es sich – bestenfalls mit anwaltlicher Hilfe – einen solchen Fall genauer zu betrachten.

Oft sind die mitgelieferten Unterlassungserklärungen übertrieben und beinhalten viel zu hohe Vertragsstrafen für einen Wiederholungsfall. Auch die geforderten Vergleichsbeträge entbehren häufig einer Berechtigung, weil vor allem Streitwerte willkürlich festgesetzt werden, aus denen sich Schadenersatz und Anwaltskosten ergeben.

Aber auch die eigene Täterschaft sollte man niemals voreilig bestätigen, nur weil die Kanzlei beweisen kann, dass das Filesharing über die eindeutige IP-Adresse erfolgte. Gerade wenn mehrere Personen Zugang zum Internet haben, ist es schwierig nachzuweisen, wer wirklich den Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat. Oft weisen Gerichte die Klage wegen nicht eindeutiger Beweislage ab, sodass es sich auf jeden Fall lohnt, den rechtlichen Weg gegen eine solche Abmahnung einzuschlagen.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung an Waldorf Frommer.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.

Weitere Informationen und ein Kontaktformular mit Uploadfunktion für die Abmahnung finden Sie unter: https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/


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