Waldorf Frommer Abmahnung - Frozen Ground - Unterlassungserklärung

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Waldorf Frommer fordert € 815 für Filesharing des Films „Frozen Ground"

Die Anwälte von Waldorf Frommer mahnen erneut im Auftrag der Universum Film GmbH ab. Betroffene sollen den US-amerikanischen Thriller „Frozen Ground", der von Scott Walker geschrieben und 2013 inszeniert wurde, illegal in Filesharing-Netzwerken angeboten haben. Die Münchner Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 815,00.

Ist die Waldorf-Abmahnung versuchte Abzocke?

Keinesfalls. Nehmen Sie die Abmahnung ernst! Ein Gutachter der Ermittlungsfirma ipoque GmbH kann belegen, dass „Frozen Ground" über Ihren Internet-Anschluss angeboten wurde. Durch die Benutzung sog. Filesharing-Softwares werden Teile eines Films bereits während des Downloads angeboten, oft ohne dass der Benutzer dies überhaupt merkt. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Anschlussinhaber haftet! Waldorf gliedert seine Forderungen entsprechend dem neuen § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00) auf. Die Forderungen sind dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen.

Verantwortlich sind nur Täter und Störer

Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch. War er zu dem von der ipoque GmbH ermittelten Tatzeitpunkt gar nicht zu Hause und sein Laptop ausgeschaltet, kann bereits die Tätervermutung entfallen. Eine Haftung als Störer für Dritte wiederum entfällt, wenn der Anschlussinhaber nachweislich seine Aufklärungspflichten erfüllt und Filesharing untersagt hat. In einigen Fällen hat der BGH bereits die Haftung für minderjährige und volljährige Kinder und sogar für den Ehepartner verneint.

Soll ich die in der „Frozen Ground"-Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung abgeben?

Auf keinen Fall! Viele Anti-Abmahn-Anwälte raten fälschlicherweise pauschal zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung von € 150 an Waldorf. Misstrauen Sie Pauschalratschlägen. Ohne Einzelfallprüfung der Sach- und Rechtslage ist eine interessengerechte Verteidigung nicht möglich. Jede Unterlassungserklärung ist hochgefährlich und sollte nur abgegeben werden, wenn dies notwendig ist.

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Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, welche Verteidigung für Sie optimal ist.

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