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Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Codename U.N.C.L.E.“

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Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Codename U.N.C.L.E“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH:

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München verschickt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Codename U.N.C.L.E“.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film Dritten illegal über Internettauschbörsen (sog. p2p-Netzwerke) zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags i.H.v. 815,- € gefordert.

Was nun zu tun ist:

1. In keinem Fall sollte die Unterlassungserklärung voreilig unterschrieben werden, weil dies als Schuldanerkenntnis aufgefasst werden könnte.

Eine Einstandspflicht für die behauptete Rechtsverletzung ergibt sich nicht bereits unmittelbar aus der Bereitstellung des Internetanschlusses. Insbesondere in sog. Drittbeteiligungsfällen, wenn etwa Mitbewohner oder Familienangehörige den Internetanschluss mitbenutzen, kann eine Haftung häufig ausgeschlossen sein. Ist der Anschlussinhaber seinen Aufklärungs- und Kontrollpflichten hinreichend nachgekommen, so hat er nicht für Rechtsverletzungen Dritter einzustehen.

Eine Unterschrift unter die Unterlassungserklärung führt zu einer langjährigen Bindung und bei Zuwiderhandlung zu einer empfindlichen Vertragsstrafe.

Deshalb darf die Erklärung niemals ohne vorherige juristische Einzelfallprüfung unterschrieben werden. Empfehlenswert ist in manchen Fällen die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, in der die Anerkennung der Abmahnkosten und des Schadensersatzes abgelehnt wird. Eine solche sollte allerdings von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt ausformuliert und auf den Einzelfall zugeschnitten werden.

Häufig schuldet der Abgemahnte aber auch überhaupt keine Unterlassungserklärung!

2. Wichtig ist weiter, dass kein panischer Zahlungsvorgang eingeleitet wird.

Allerdings müssen wir auch von Untätigkeit abraten. Der geltend gemachte Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar, was zu zusätzlichen Kosten führen kann.

Suchen Sie deshalb einen Fachmann auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts auf. Aber achten Sie auf die kurz bemessenen Fristen. Ein Zögern kann hier sehr teuer werden.

Wir bieten eine kostenlose Erstberatung:

Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, die für einen Großteil der in Deutschland versandten Abmahnungen verantwortlich sind.

Deshalb können wir Ihnen eine zuverlässige Rechtseinschätzung und Risikobewertung liefern, um so das Prozess- und Kostenrisiko zu verringern.

Wir bieten eine bundesweite Beratung und Vertretung in der Rechtssache zu einem transparenten Pauschalbetrag.

Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen kostenfreien Erstgespräch.

Rufen Sie uns an oder informieren Sie sich unter www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/ weiter.

Ihr Rechtsanwalt Brehm


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