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Waldorf-Frommer-Abmahnung „Ice Age – Kollision Voraus!“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit die illegale Verbreitung des Films „Ice Age – Kollision voraus!“ ab.

Ice Age handelte ursprünglich vom gemeinsamen Abenteuer des Mammuts Manni, des Riesenfaultiers Sid und des Säbelzahntigers Diego zur Eiszeit. Nach dem finanziellen Erfolg des Films kamen weitere Fortsetzungen, welche in „Ice Age – Kollision voraus!“ münden. Während das prähistorische Eichhörnchen Scrat zunächst nur im Trailer auftrat, hat er nun eine feste Rolle ergattert. Die Tatsache, dass die englischen Synchronstimmen von namhaften Stars wie Jennifer Lopez und der allen „The Big Bang Theory“-Fans bekannten Melissa Rauch gesprochen werden, zeigt, dass die Erwartungen an den wirtschaftlichen Erfolg erheblich sind.

Die Forderung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer beinhaltet im Wesentlichen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines erheblichen „Vergleichsbetrages“ von 915 EUR sowie das sofortige und dauerhafte Entfernen der vermeintlich angebotenen Datei von der Festplatte.

Die Grundlage der Forderung ist, dass aus Sicht der Rechtsanwälte Waldorf Frommer der Adressat der Abmahnung den Film heruntergeladen und dadurch anderen Nutzern der Internettauschbörse zugänglich gemacht und zum Download angeboten haben soll. Konkret wird den Abgemahnten die Verletzung der Verbreitungsrechte durch die Vervielfältigung des Films „Ice Age – Kollision voraus!“ in der Internettauschbörse Bittorrent vorgeworfen.

Die Berechtigung der Forderung hängt, wie so oft im Recht, vom Sachverhalt ab. Den Adressaten der Abmahnung als Anschlussinhaber trifft keine gesetzliche Pflicht, die Forderung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zu erfüllen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben oder die Zahlung des Vergleichsbetrages zu leisten.

Entscheidend ist, inwieweit die Rechtsverletzung durch die illegale Verbreitung des Films „Ice Age – Kollision voraus!“ selbst durch den Adressaten der Abmahnung begangen wurde – er also Täter ist – oder inwieweit er die Rechtsverletzung durch Dritte, welche zur konkreten Tatzeit Zugriff auf den Anschluss hatten, ermöglicht hat.

Haftung für Dritte?

Falls Dritte mit im Spiel sind, ist es sehr ratsam, einen versierten Rechtsanwalt auszusuchen. Denn für die Haftung des Anschlussinhabers ist in diesem Fall von verschiedenen Gesichtspunkten abhängig. So hat unsere Kanzlei in einem vor dem Hamburger Amtsgericht am 31. August 2016 verkündeten Urteil für unseren Mandaten eine Klageabweisung gegen die Musikindustrie erstritten. Es stellte sich die Frage, ob jener zu belehren war. Hierbei handelte es sich nicht um ein Familienmitglied, sondern um einen ausländischen Besucher der Familie. Bei volljährigen Familienangehörigen gilt folgendes:

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12, BearShare)

Die klagende Partei hatte in unserem Verfahren einen strengeren Maßstab an die Belehrungspflicht des ausländischen Besuchers gefordert. Das erkennende Gericht folgte der Auffassung unserer Kanzlei und wies diese Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zurück. Unser Mandant hat nach Auffassung des Gerichts alles getan, um die von der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Störerhaftung nicht zur Anwendung kommen zu lassen.

Auch Sie können aus meiner Erfahrung in solchen Abmahnverfahren profitieren. In einem kostenlosen Erstgespräch erkläre ich Ihnen anhand des konkreten Sachverhalts ob Sie das Abmahnverfahren bezüglich des Films „Ice Age – Kollision voraus!“ ohne Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Vergleichsbetrages an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer beenden können.

Sprechen Sie uns an, wir helfen gern.


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