Waldorf Frommer - Abmahnung - Lauras Stern und die Traummonster
- 1 Minuten Lesezeit
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film "Lauras Stern und die Traummonster" und wird im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden. In einer Vielzahl von Fällen kann die Haftung bereits im Voraus auf die Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro) begrenzt werden, da die Urheberrechtsverletzung selbst nicht von dem Anschlussinhaber begangen wurde.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!
Artikel teilen: