Waldorf-Frommer-Abmahnung - "Tyrant" (Serie) | Was tun? Richtig reagieren!    

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen eines angeblichen Anbietens einer oder mehrere Folgen der US-Drama-Serie „Tyrant“ erhalten und sollten eine Geldstrafe bezahlen und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Derartige Schreiben nennen sich Abmahnungen, auch wenn sie nicht so überschrieben sind. In den Schreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, eine oder mehrere Folgen der Serie „Tyrant“ im Internet in einer Internettauschbörse angeboten zu haben. Das Anbieten kann beim Ansehen z. B. über Popcorn-Time, beim Herunterladen und bei der späteren Nutzung der Tauschbörse geschehen sein.

Das Anbieten von „Tyrant“ stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, auch wenn das Anbieten nur wenige Sekunden gedauert hat.

Oft geschieht das Anbieten durch Gäste, bei denen sich die Serie bereits auf den Laptop befand. Sobald sich der Laptop mit dem WLAN des Abgemahnten verbunden hat, geht die Tauschbörsensoftware sofort online und bietet die sich darauf befindlichen Folgen der Serie automatisch an.

Da das Anbieten eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die von dem Internetanschluss des Abgemahnten ausging, wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung zunächst davon ausgegangen, dass der Abgemahnte selbst Täter oder Störer war. Dies ist jedoch bei vielen Abmahnungen nicht der Fall, da andere Personen die Serie oder den Film angeboten haben.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

Viele. Allerdings bringt es rein gar nichts zu behaupten, niemand habe die Serie „Tyrant“ angeboten, denn die Ermittlungen von Waldorf Frommer sind in der Regel gerichtsfest.

Vielmehr macht eine Verteidigung dann Sinn, wenn der Abgemahnte nicht der Täter war, sondern andere, wie z. B. Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner oder Mieter. Wenn der Abgemahnte nichts falsch gemacht hat, kann eine Haftung vollständig entfallen. Auch der Täter kommt ungeschoren davon, wenn er die Tat nicht zugibt. Gegen ihn haben Waldorf Frommer nichts in der Hand, gegen den Anschlussinhaber nur die IP-Adresse, die sich täglich ändert.

Folgende zentrale Fragen sind zu klären: Hat der Abgemahnte überhaupt Pflichten gehabt und hat er sie überhaupt verletzt?

Diese Fragen klärt ein spezialisierter Anwalt für Sie. Hotlines von Rechtschutzversicherungen oder Verbraucherzentralen raten oft sofort zu einer modifizierten Unterlassungserklärung, was in vielen Fällen nicht nur falsch, sondern für den Abgemahnten auch hochriskant ist.

Kostenlose Erstberatung bundesweit (auch am Wochenende)

Bevor Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (was oft überhaupt nicht notwendig ist), sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen, ob Sie überhaupt haften. Bei einem unverschuldeten Autounfall nimmt ja auch niemand freiwillig die Schuld auf sich, wenn der Unfallgegner schuld war.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Tyrant” oder wegen anderer Filme oder Serien erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

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