Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Jupiter Ascending“ (Film) | Was tun? Reagieren Sie richtig!

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Momentan verschicken die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH. Der Vorwurf bezieht sich auf das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Film-Dateien bzw. Bruchstücken hiervon in Internet-Tauschbörsen. Vorliegend werden wegen des Filmes „Jupiter Ascending“ eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen sowie Schadenersatz und Anwaltskosten in einer Höhe von € 815,00 gefordert.

Was tun bei der Abmahnung von Waldorf Frommer?

Konkret werfen die Anwälte den Betroffenen vor, dass er den Film ohne Erlaubnis des Rechteinhabers in der Tauschbörse verbreitet habe. Hierbei reichen bereits wenige Sekunden. Das Anbieten kann z. B. auch bei „Popcorn Time“ geschehen sein.

Die Rechtslage ist allerdings bei weitem nicht so, wie von Waldorf Frommer dargestellt. Die Anwälte gehen davon aus, dass der Inhaber des Internetanschlusses auch der Täter oder zumindest verantwortlicher Störer für das Verbreiten von „Jupiter Ascending“ war. Tatsächlich gibt es zunächst eine solche Vermutung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Ausgangspunkt einer anwaltlichen Verteidigung gegen diese Abmahnungen wegen „Jupiter Ascending“ ist die Prüfung, ob der Abgemahnte überhaupt haftbar gemacht werden kann. Die Haftung kann schnell entfallen, wenn Kinder, der Partner, Gäste, der Mieter oder andere den Film angeboten haben. Ohne, dass diese Personen dann zwingend selbst haften, kann die Haftung des Abgemahnten vollständig entfallen. Der abgemahnte Anschlussinhaber muss also die Vermutung, dass er Täter oder Störer war, erschüttern, wenn er sich gegen die Abmahnung verteidigen möchte. Das bloße Bestreiten des Filmangebots bringt rein gar nichts.

Unterlassungerklärung und Schadenersatz – Vorsicht!

Aufgrund der vermuteten Haftung werden Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht. Der Schadenersatzanspruch von € 815,00 ist allerdings nicht der Hauptanspruch. Zentraler Anspruch einer Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch.

Machen Sie nicht den Fehler und geben Sie die mitgeschickte oder eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie überhaupt nicht haften. Wer nicht haftet, muss weder etwas unterschreiben, noch etwas bezahlen. Durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllen Sie nämlich den Hauptanspruch der Gegenseite, egal, ob die Erklärung mit oder ohne Schuldeingeständnis abgegeben wird. Jede Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, bindet lebenslang und kann horrende Vertragsstrafen auslösen.

Wer als Täter oder Störer haftet, sollte selbstverständlich eine (eventuell modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob Sie überhaupt haftbar gemacht werden können. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und kann Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch erläutern, ob der Abgemahnte überhaupt als Störer oder überhaupt nicht haftet. Eine Täterhaftung muss nicht diskutiert werden. Einem Täter können auch drei Anwälte nicht helfen.

Gerne können Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Jupiter Ascending“ meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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