Waldorf Frommer mahnt wegen "Shootout - Keine Gnade" für Constantin Film Verleih GmbH ab

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht weiterhin in großem Umfang gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Seit einigen Jahren vertritt die genannte Kanzlei hierbei eine Vielzahl bekannter Unternehmen aus der Medienbranche, so unter anderem auch die Constantin Film Verleih GmbH. In deren Auftrag werden aktuell Abmahnungen für den amerikanischen Actionfilm aus dem Jahr 2013 mit Sylvester Stallone, „Shootout - Keine Gnade" ausgesprochen.

Hintergrund einer solchen Abmahnung ist stets der Vorwurf, über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers sei das jeweils genannte Werk rechtswidrig verbreitet worden. Dies dadurch, dass über den betreffenden Internetanschluss der genannte Film einerseits herunter geladen wurde und dabei gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt wurde.

Wäre dieser Vorwurf zutreffend, so könnte der jeweilige Rechteinhaber vom abgemahnten Anschlussinhaber sowohl die zukünftige Unterlassung der Rechtsverletzung als auch die Begleichung von Anwaltskosten und Schadenersatz fordern.

Zu diesem Zweck legt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte jeweils auch gleich ein Muster einer Unterlassungserklärung vor, dass jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden darf, weil es als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden könnte. Daneben beziffert die Anwaltskanzlei die entstandenen Kosten auf 956 €, wobei hier 506 € Anwaltskosten und 450 € Schadenersatz geltend gemacht werden.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Anschlussinhaber regelrecht schockiert sind nach dem Erhalt einer Abmahnung. In den meisten Fällen liegt dies unter anderem an der Forderungshöhe. Beträge von mehreren Hundert Euro -so wie hier - sind (leider) die Regel, auch wenn nicht in jedem Fall tatsächlich ein Zahlungsanspruch in der genannten Höhe besteht.

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass eine Abmahnung nicht dazu dient, möglichst hohe Zahlbeträge durchzusetzen. Bei einer gegebenen Haftung des Anschlussinhabers kann zwar - je nach Einzelfall - ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten oder Schadenersatz bestehen. Hauptsächlich verfolgt die Abmahnung aber das Ziel, den Anschlussinhaber auf ein Fehlverhalten - hier: das unerlaubte Tauschen von Musik, Filmen, Software usw. - hinzuweisen und dieses Verhalten zu unterbinden. Dazu ist es nicht ausreichend, das beanstandete Verhalten einfach einzustellen. Erforderlich ist vielmehr - wenn eine Verantwortlichkeit tatsächlich besteht - dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Nur auf diese Weise können der Unterlassungsanspruch erfüllt und gleichzeitig hohe Kostenrisiken vermieden werden.

Auf keinen Fall sollte aber die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden, die dem Schreiben beiliegt. Hier sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden und anschließend auch entschieden werden, was betreffend den Zahlungsanspruch zu tun ist.

Erste Hilfe für das weitere Vorgehen:

Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis, zumindest aber als Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden. Auch von einer sofortigen Zahlung sollte abgeraten werden, da Sie auch mit einer Zahlung (unabhängig davon, ob diese vollständig oder anteilig erfolgt) Ihre Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß einräumen könnten.

Abzuraten ist außerdem von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei, da hier die Gefahr besteht, im telefonischen Gespräch oder einer schriftlichen Stellungnahme die eigene Verteidigungsposition durch das Vorbringen ungeeigneter Argumente zu verschlechtern.

Sie sollten aber in jedem Fall innerhalb der gesetzten Fristen reagieren. Andernfalls können durch Gerichtsverfahren verursachte Mehrkosten auf Sie zukommen.

Abmahnungen der oben beschriebenen Art werden regelmäßig in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Gerne können auch Sie uns kontaktieren und sich von uns beraten lassen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

Internet: http//internetrecht-freising.de

E-Mail: abmahnung@rae-altersberger.de


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