Waldorf Frommer Rechtsanwälte klagen am AG München
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Derzeit verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer vermehrt offene Zahlungsansprüche aus älteren Abmahnungen der Jahre 2009 und 2010 vor Gericht, die im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wie z.B. der Sony Music Entertainment Germany GmbH, der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft oder der Constantin Film Verleih GmbH ausgesprochen wurden. Mittlerweile dürfte sich herumgesprochen haben, dass gerade in solchen Verfahren, in denen lediglich eine Minimalverteidigung gewählt wurde (d.h. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne jegliche Stellungnahme zu den Zahlungsansprüchen) die Erhebung einer gerichtlichen Klage, ggf. nach Mahnbescheid, nicht unwahrscheinlich ist.
Während derzeit in verschiedenen Nachrichtenmeldungen und Foren darüber spekuliert wird, ob die Kanzlei Waldorf Frommer tatsächlich täglich bis zu 3.000 Abmahnungen neu versendet (wir halten das für eher unwahrscheinlich), ist andererseits durchaus bekannt, dass allein die neu eingereichten Klagen dieses Jahr im Bereich von ca. 1.500 Verfahren monatlich liegen.
Üblicherweise wird dabei der volle Betrag von 956,- EUR eingeklagt, und zwar unabhängig davon, ob in der ursprünglichen Abmahnung schon diese Summe oder noch - wie in älteren Abmahnungen auch vorkommend - 856,- EUR eingefordert worden waren. Hiervon sollen wie üblich 506,- EUR Anwaltskosten sowie Schadenersatz in Höhe von 450,- EUR umfasst sein.
Die Ausgangslage kann aufgrund der derzeitigen Tätervermutung, die für den Anschlussinhaber gilt, gerade vor dem Amtsgericht München als ungünstig bezeichnet werden. Offensichtlich hat sich die dortige Richterschaft noch nicht eingehend mit der Frage beschäftigt, ob eine ausschließliche Haftung des Anschlussinhabers auch dann noch angenommen werden kann, wenn mehr als eine Person den Anschluss nutzen. Neuere Entscheidungen lassen insoweit zwar hoffen, dass hier auf absehbare Zeit ein Umdenken oder wenigstens eine differenzierte Betrachtung erfolgt. Generell ist es jedoch am AG München derzeit Usus, dass ein Großteil der Verfahren mit Vergleichen beendet wird. Das ist einerseits ein großer Vorteil, andererseits stellt sich die Frage, inwieweit die dann zahlreichen Vergleiche noch einer Einzelfallgerechtigkeit zugeführt werden können.
Gerade bei älteren Abmahnungen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen wurden, bieten sich in jedem Fall Möglichkeiten an, selbst bei einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung eine Verteidigung zu versuchen. Dies hängt damit zusammen, dass nahezu alle Abmahnungen aus dem fraglichen Zeitraum diverse Angriffspunkte bieten, die hier einen Rechtsmissbrauch der Abmahnung, bzw. jedenfalls eine Benachteiligung der (üblicherweise) abgemahnten Verbraucher aufgrund unangemessener Bedingungen in den eingeforderten Unterlassungserklärungen, nahe legen.
Hat die teilweise unzureichende Verteidigung gegen die Zahlungsansprüche in den letzten Jahren dazu geführt, dass nun umso mehr Klagen eingereicht werden, so sollte gleichermaßen davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Vielzahl nunmehriger Verfahren jedenfalls bei ausreichender Argumentation vor Gericht in Zukunft eine deutlich differenziertere Rechtsprechung zu erwarten ist.
Aufgrund der laufenden Fristen in gerichtlichen Verfahren sollten Anschlussinhaber, die mit einer Klage konfrontiert werden, nicht zu lange zögern und eine fachkundige Beratung und Vertretung durch Anwälte in Anspruch nehmen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Matthias Lederer
Fürstendamm 7
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