Wann können Eltern eine Schenkung an den nichtehelichen Partner ihres Kindes zurückfordern?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. BGH, Urteil vom 18.06.2019 – X ZR 107/16

Die Möglichkeit von Eltern erfolgreich eine Schenkung an den nichtehelichen Partner ihres Kindes zurückzufordern, dieser Sachverhalt lag dem Urteil des BGH vom 18.6.2019 zugrunde, stellt eine große Ausnahme dar.

In dieser Entscheidung ging es darum, dass die Eltern der Partnerin, dieser und deren Partner, mit dem die Tochter nicht verheiratet war, zum Kauf einer Immobilie 100.000 € schenkten. Es vergingen nicht einmal zwei Jahre, nachdem die nichtehelichen Partner die Immobilie gekauft hatten, als sie sich trennten. Die Trennung der Tochter und deren Partner nahmen die Eltern nunmehr zum Anlass, vom Ex-Partner ihrer Tochter die Hälfte des geschenkten Betrages für den Immobilienkauf zurück zu verlangen. Der BGH bestätigte in seiner Entscheidung den Anspruch der Eltern auf Rückzahlung.

2. Rückforderung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage

Normalerweise kann eine Schenkung nicht erfolgreich über den Weg des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden, da die Vorstellung, wie lange die Beziehung des Paares andauern werde, nicht Geschäftsgrundlage wird. Eltern, die ihrem Kind und dessen Partner eine Schenkung zukommen lassen, machen sich in aller Regel keine Gedanken darüber, wie lange die Beziehung noch halten wird. Sie gehen vielmehr davon aus, dass die Beziehung noch sehr lange bestehen wird.

Der BGH argumentierte jedoch, dass bei der Schenkung eines Geldbetrages zur Finanzierung einer Immobilie die Schenker schon davon ausgehen, dass die Beziehung der Beschenkten „eine gewisse Zeit“ überdauern wird, also die Beziehung nicht in absehbarer Zeit in die Brüche geht. Danach kann die Vorstellung, dass die Beziehung nicht in kurzer Zeit beendet sein wird, durchaus zur Geschäftsgrundlage für die Schenkung durch die Eltern werden.

Der BGH vertrat die Auffassung, dass die Auflösung der Beziehung von weniger als zwei Jahren nach Aufnahme der gemeinsamen Nutzung der Immobilie den Rücktritt der Eltern vom Schenkungsvertrag rechtfertigt. 

Normalerweise geht eine Vertragsanpassung dem Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vor. Eine Vertragsanpassung schloss der BGH in diesem Falle aus, da die Eltern ihrer Tochter und deren Partner kein Geld zugewendet hätten, wäre ihnen bewusst gewesen, dass die Beziehung ohnehin in weniger als zwei Jahren scheitert.

Auch diese Entscheidung des BGH zeigt wieder einmal, dass Gerichtsentscheidungen nicht vorschnell verallgemeinert werden dürfen, es kommt immer auf den konkreten Einzelfall und dessen Umstände an.

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