Warum und wann empfiehlt sich ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht?

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Es gibt viele Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die als Verteidiger in Strafsachen tätig sind. Die Strafverteidigung erfasst zunächst einmal alle strafrechtlichen Vorwürfe: Von einer Körperverletzung über Urkundenfälschungen bis hin zu Tötungsdelikten. 


Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein besonderer Teilbereich des Strafrechts. Es umfasst alle Delikte, die einen Bezug zu geschäftlicher Tätigkeit haben können. Zu den häufigsten im Zusammenhang mit geschäftlicher Tätigkeit stehenden Deliktsbereichen zählen der Betrug, die Untreue, Geldwäsche sowie Insolvenz- und Steuerstraftaten. 


Darüber hinaus gibt es etliche Spezialmaterien, die insbesondere in bestimmten Branchen und Geschäftsfeldern relevant werden, wie beispielsweise Verstöße gegen Vorschriften des Kapitalmarktrechts, des Arbeitsschutzes, im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassungen oder dem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte.


Alle diese dem Wirtschaftsstrafrecht zuzurechnenden Bereiche zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass neben Kenntnissen auf dem Gebiet der Strafverteidigung häufig gute Kenntnisse auch aus den für Geschäftsleute und Unternehmerinnen wichtigen Rechtsmaterien von entscheidender Bedeutung sein können. Etwa des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts oder des Insolvenzrechts. Hier liegen in vielen Fällen sehr gute Verteidigungspotentiale, die nicht ungenutzt bleiben sollten.


Letztlich ist die Auswahl eines geeigneten Verteidigers oder einer geeigneten Verteidigerin eine höchstpersönliche Entscheidung, die von zahlreichen Faktoren abhängt. Sie sollte aber mit Sorgfalt getroffen werden – im Wirtschaftsstrafrecht geht es häufig um Ihre wirtschaftliche Existenz. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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