Was bedeutet die " Feststellung der besonderen Schwere der Schuld"? Kurz und knapp!
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Im deutschen Strafrecht bezeichnet der Begriff "besondere Schwere der Schuld" einen Umstand, der bei besonders schweren Straftaten festgestellt wird und die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe erheblich erschwert oder sogar ausschließt.
Definition und Bedeutung
Grundlage:
- Die "besondere Schwere der Schuld" wird in § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) erwähnt. Sie kann bei der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe festgestellt werden, insbesondere bei Verurteilungen wegen Mordes (§ 211 StGB).
Folgen:
- Wenn ein Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, bedeutet dies, dass der Verurteilte trotz der Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren, diese Möglichkeit in der Regel erst nach einer deutlich längeren Haftzeit in Anspruch nehmen kann. Praktisch bedeutet dies oft eine Haftzeit von mindestens 20 bis 25 Jahren oder länger, bevor eine Prüfung der Haftentlassung stattfindet.
Kriterien zur Feststellung:
- Das Gericht bewertet verschiedene Faktoren, um die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dazu gehören:
- Die Art und Weise der Tatbegehung (z.B. besonders grausame oder brutale Vorgehensweise).
- Die Beweggründe und Ziele des Täters (z.B. Mordlust, niedrige Beweggründe).
- Das Ausmaß der Folgen der Tat (z.B. mehrere Opfer, besondere Leidenszufügung).
Rechtliche Grundlage
§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB: Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die besondere Schwere der Schuld schließt eine solche Aussetzung nach 15 Jahren in der Regel aus.
Beispielhafte Fälle
- Grausamkeit und Brutalität: Ein Mord, der besonders grausam und brutal ausgeführt wurde, kann als ein Fall der besonderen Schwere der Schuld betrachtet werden.
- Mehrfache Tötung: Wenn ein Täter mehrere Menschen tötet oder durch seine Tat ein besonders hohes Maß an Leid verursacht, kann dies zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld führen.
- Niedrige Beweggründe: Morde, die aus besonders verwerflichen Motiven begangen werden, wie z.B. Rache, Habgier oder Mordlust, können ebenfalls unter die besondere Schwere der Schuld fallen.
Fazit
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im deutschen Strafrecht dient dazu, besonders schwere Verbrechen entsprechend zu ahnden und die Möglichkeit einer frühzeitigen Haftentlassung erheblich zu erschweren. Sie stellt sicher, dass Täter, die außergewöhnlich schwere und verwerfliche Straftaten begehen, länger im Gefängnis verbleiben und die Gesellschaft entsprechend geschützt wird.

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