Was darf die Steuerfahndung?

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Wenn morgens um sechs plötzlich die Türklingel schrillt und sich die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss meldet, ist der Schock groß. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Vernehmungen gehören zu den Standardmaßnahmen der Steuerfahndung. Doch welche Befugnisse haben die Ermittler tatsächlich? Was dürfen sie – und wie sollten Sie sich im Fall der Fälle verhalten? Ein ruhiger Kopf und die frühzeitige Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger sind jetzt entscheidend, um schwere Fehler zu vermeiden.

Was ist die Steuerfahndung überhaupt und wann wird sie aktiv?

Die Steuerfahndung ist eine eigenständige Ermittlungsbehörde innerhalb der Finanzverwaltung. Ihre Aufgabe: Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzudecken und zu verfolgen. Die Steuerfahnder arbeiten eng mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle (BuStra) zusammen und leiten Informationen an die Staatsanwaltschaft weiter. Aktiv wird die Steuerfahndung immer dann, wenn ein konkreter Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere Steuerstraftaten besteht. Häufig resultiert dieser Verdacht aus:

  • Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter
  • Anzeigen durch ehemalige Geschäftspartner, Mitarbeiter oder Lebensgefährten
  • Erkenntnissen aus Betriebsprüfungen
  • Daten aus dem internationalen Informationsaustausch (z. B. Steuer-CDs, FATCA-Daten)
  • Verdächtigen Bargeldbewegungen und auffälligen Vermögensveränderungen

Wie läuft ein Einsatz der Steuerfahndung ab?

In der Regel beginnt der Zugriff früh am Morgen – meist zwischen 6 und 8 Uhr. Das Ziel: Die Beschuldigten sollen überrascht werden, um mögliche Beweise nicht verschwinden zu lassen. Die Steuerfahndung erscheint mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, durch den sie berechtigt ist, Ihre Wohn- und Geschäftsräume zu betreten, zu durchsuchen und Beweismittel sicherzustellen. Dazu zählen:

✅ Papierunterlagen (z. B. Rechnungen, Verträge, Buchhaltungsunterlagen)
✅ Elektronische Daten auf PCs, Laptops, Smartphones oder in der Cloud
✅ Bankunterlagen und Finanzdokumente
✅ Bargeld, Edelmetalle oder andere Wertgegenstände

Die Beamten sind dabei verpflichtet, den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen und Ihnen mitzuteilen, was genau gesucht wird. Allerdings dürfen sie alle Räume betreten, in denen sie Beweismittel vermuten – auch die von Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.

Wozu sind Sie verpflichtet – und wozu nicht?

Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen! Sie haben das Recht zu schweigen. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen (Name, Adresse, Geburtsdatum). Es besteht keine Verpflichtung, Passwörter herauszugeben oder Auskünfte zu bestimmten Unterlagen zu erteilen. Jedes Wort, das Sie gegenüber den Fahndern äußern, kann später gegen Sie verwendet werden – Schweigen ist daher in dieser Situation immer die beste Wahl.

Was dürfen die Steuerfahnder beschlagnahmen – und was nicht?

Die Steuerfahndung darf alles beschlagnahmen, was als Beweismittel infrage kommt. Dazu zählen sowohl Originalunterlagen als auch Kopien, elektronische Geräte oder sogar Smartphones. Allerdings dürfen keine Unterlagen mitgenommen werden, die einem besonderen Schutz unterliegen – zum Beispiel die Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt. Hier greift das sogenannte Beschlagnahmeverbot gemäß § 97 StPO.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Wer wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO verurteilt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese richten sich nach der Höhe des hinterzogenen Betrags:

🔸 Bei Beträgen unter 50.000 Euro ist eine Geldstrafe möglich
🔸 Bei höheren Summen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
🔸 In besonders schweren Fällen, etwa bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung oder Nutzung von Offshore-Konstrukten, sind bis zu zehn Jahre Haft möglich

Darüber hinaus kann das Gericht eine Einziehung von Vermögenswerten anordnen. Auch das Image und die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen stehen oft auf dem Spiel.

Selbstanzeige – eine Möglichkeit, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden?

Eine strafbefreiende Selbstanzeige bleibt unter bestimmten Voraussetzungen der einzige Weg, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Doch die Anforderungen sind hoch: Die Selbstanzeige muss vollständig, rechtzeitig und ohne Fehler erfolgen. Eine missglückte Selbstanzeige kann die Situation sogar verschlimmern. Daher sollte sie stets von einem erfahrenen Anwalt begleitet werden.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel – Ihr erfahrener Verteidiger bei Einsätzen der Steuerfahndung

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit Mandanten in Verfahren wegen Steuerhinterziehung und begleitet sie professionell, wenn die Steuerfahndung aktiv wird. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist Dr. Bunzel bundesweit als Strafverteidiger tätig und unterstützt Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der Durchsuchung bis zur Verhandlung vor Gericht.

Ein Gespräch mit Dr. Maik Bunzel gibt Ihnen erste Klarheit – kostenlos und unverbindlich! Rufen Sie an unter 0151 21 778 788 oder schreiben Sie ihm direkt per WhatsApp. Alternativ können Sie jederzeit das Kontaktformular auf dieser Seite nutzen. Zögern Sie nicht – eine frühe und professionelle Verteidigung kann entscheidend sein!

Foto(s): Maik Bunzel

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