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Was ist eigentlich ein Pflichtverteidiger?

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Im Zusammenhang mit größeren Strafverfahren ist häufig von Pflichtverteidigern die Rede. Pflichtverteidiger sind keine Verteidiger zweiter Klasse, sondern werden dem Beschuldigten aufgrund besonderer Umstände vom Gericht beigeordnet. Pflichtverteidigung hat nichts mit Prozesskostenhilfe oder „Armenrecht“ zu tun. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt nicht davon ab, ob der Beschuldigte nur ein geringes Einkommen hat oder vermögend ist. Die Beiordnung erfolgt, wenn der Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt. Ein solcher Fall ist zum Beispiel gegeben, wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann (gesundheitliche Einschränkungen oder schwierige Sach- oder Rechtslage) oder wenn der Vorwurf eines Verbrechens (Mindeststrafe über ein Jahr) im Raum steht. Der Pflichtverteidiger rechnet mit der Staatskasse ab. Wird der Beschuldigte verurteilt, trägt er in aller Regel die Kosten des Verfahrens. Hierin sind auch die Gebühren der Pflichtverteidigung enthalten. Wird der Beschuldigte freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens, also auch die Kosten der Pflichtverteidigung.

Der Beschuldigte kann sich den Pflichtverteidiger aussuchen. Hat der Beschuldigte bereits einen Verteidiger, kann dieser seine Beiordnung beantragen. Hat der Beschuldigte keinen Verteidiger, wird ihm vor der Beiordnung eine Frist zur Auswahl eines Rechtsanwalts gesetzt. Benennt der Beschuldigte einen Verteidiger, wird das Gericht diesen in der Regel beiordnen. Nennt der Beschuldigte keinen Anwalt, bestimmt das Gericht den Pflichtverteidiger. Ein vom Gericht beigeordneter Verteidiger kann das Mandat nicht ablehnen. Auch kann der Beschuldigte das Mandat nicht kündigen. Eine Entpflichtung, also die Ablösung des Pflichtverteidigers durch das Gericht, kommt nur bei einer schweren Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Beschuldigtem und Verteidiger in Betracht.

Ob Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger: Bei der Auswahl sollte man darauf achten, dass der Rechtsanwalt erfahren auf dem Gebiet der Strafverteidigung ist. Fachanwälte für Strafrecht haben ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen und müssen sich regelmäßig fachspezifisch fortbilden.


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