Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

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Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die den Ausfall von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder abmildern soll. Er ist also eine Art finanzielle Nothilfe, wenn der Unterhalt von dem eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil nicht zu erlangen ist. Der Unterhaltsvorschuss ist deutlich geringer als der gesetzlich festgelegte Mindestunterhalt gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der eigentlich von dem Pflichtigen zu zahlen wäre.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit (seit dem 1.01.2016)

  • 145 € monatlich für Kinder bis 6 Jahren,
  • 194 € monatlich für Kinder von 6 bis 12 Jahren.

Der Unterhaltsvorschuss wird maximal für 72 Monate (6 Jahre) gezahlt. Er muss durch den alleinerziehenden Elternteil schriftlich beantragt werden. Zuständig für den Unterhaltsvorschuss ist die Unterhaltsvorschusskasse. Diese wird meist von den Jugendämtern der Städte betrieben.

Die wesentlichen Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss sind, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, das Kind bei dem antragstellenden alleinerziehenden Elternteil lebt, von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses kann der alleinerziehende Elternteil in der Regel schnell ohne anwaltliche Hilfe erreichen. Bedauerlicherweise reicht der Unterhaltsvorschuss jedoch kaum, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken. Es sollte daher in jedem Fall über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Elternteil nachgedacht werden.

Sollten Sie zur Höhe eines möglichen Unterhalts oder zu den Erfolgsaussichten einer Geltendmachung des Unterhalts Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Sofern Sie in engeren wirtschaftlichen Verhältnissen leben, werde ich Sie selbstverständlich auch über die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe informieren.

Bitte scheuen Sie sich nicht, mich wegen einer Beratung zu kontaktieren.


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