Was kostet eine Scheidung?
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Die Kosten einer Scheidung setzen sich im Wesentlichen aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich nach dem Gegenstandswert der Scheidung. Zusätzlich fallen Gerichtskosten an, die nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) festgesetzt werden.
1. Beispielberechnung der Anwaltskosten
Der Gegenstandswert einer Scheidung ergibt sich grundsätzlich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 Abs. 1 FamGKG). Bei einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 5.000 € beträgt der Gegenstandswert:
Gegenstandswert Scheidung:
5.000 € × 3 = 15.000 €
Nach dem RVG fallen insbesondere folgende Gebühren an:
Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG: 1,3-fache Gebühr
Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG: 1,2-fache Gebühr
Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG: 20 €
Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG: 19 %
Gebührenberechnung nach RVG-Tabelle (15.000 € Gegenstandswert):
1,3 Verfahrensgebühr: 1.008,40 €
1,2 Terminsgebühr: 931,20 €
Auslagenpauschale: 20,00 €
Zwischensumme: 1.959,60 €
+ 19 % USt: 372,32 €
Gesamt Anwaltskosten: 2.331,92
2. Gerichtskosten der Scheidung
Die Gerichtskosten berechnen sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert. Nach dem FamGKG (Nr. 1310 KV GKG) fällt eine 2,0-fache Gebühr an.
Gerichtskosten für 15.000 € Gegenstandswert: 534,00 €
3. Versorgungsausgleich und zusätzliche Kosten
Der Versorgungsausgleich erhöht den Gegenstandswert gemäß § 50 FamGKG um einen pauschalen Betrag pro auszugleichendem Anrecht. Eine pauschale Erhöhung um 4.000 € ist üblich. Damit ergibt sich ein neuer Gegenstandswert von:
15.000 € + 4.000 € = 19.000 €
Neue Anwaltskosten nach RVG-Tabelle (19.000 € Gegenstandswert):
1,3 Verfahrensgebühr: 1.132,60 €
1,2 Terminsgebühr: 1.046,40 €
Auslagenpauschale: 20,00 €
Zwischensumme: 2.199,00 €
+ 19 % USt: 417,81 €
Gesamt Anwaltskosten: 2.616,81 €
Neue Gerichtskosten mit Versorgungsausgleich:
Gerichtskosten für 19.000 € Gegenstandswert: 602,00 €
Die Kosten einer Scheidung hängen maßgeblich vom gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehegatten und dem Versorgungsausgleich ab. Eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich kostet bei einem Nettoeinkommen von 5.000 € insgesamt ca. 2.865,92 €. Sobald der Versorgungsausgleich hinzukommt, steigen die Kosten auf 3.218,81 €.
In Härtefällen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen (§§ 76 ff. FamFG). Ein Anwalt kann Sie dahingehend beraten.
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