Veröffentlicht von:

Was machen bei häuslicher Gewalt – der Weg raus aus der Opferrolle

  • 3 Minuten Lesezeit

Was machen bei häuslicher Gewalt – der Weg raus aus der Opferrolle

Man wird ohne Übertreibung sagen können, dass bei häuslicher Gewalt eine Sondersituation vorliegt, welche auch besondere Lösungen benötigt:

Auf der einen Seite ist die rechtliche Situation. So wird die Einordnung von Körperverletzungen, Nötigungen etc. noch problemlos gelingen. Auf einem anderen Blatt stehen die echten Probleme, die der häuslichen Gewalt folgen. Was wird aus der gemeinsamen Wohnung, sind Kinder vorhanden, wie ist der künftige Umgang zu regeln etc.?

Auf der anderen Seite stehen die persönlichen, die körperlichen und psychischen Folgen. Oft trauen sich Opfer von häuslicher Gewalt erst nach einer längeren Zeit, ihre Situation aktiv zu verändern. Hier ist es wichtig, dass den Opfern Personen zur Seite stehen, die zum einen wissen was sie machen, zum anderen aber auch eine echte Stütze in dieser schwierigen Zeit darstellen. Dies kann neben einem Rechtsanwalt insbesondere ein guter Freund sein, bei dem man seinen seelischen Ballast abladen kann.

Auch Hilfeorganisationen sollten kontaktiert werden. Hier sind insbesondere der Weiße Ring und die Frauenhäuser, bzw. die Männerhäuser zu nenne, wobei sich in der Praxis zeigt, dass Männerhäuser in deutlich geringerer Zahl vorhanden sind.

Je länger mit der Bekämpfung der häuslichen Gewalt gewartet wird, desto tiefer wird in die Opferrechte eingegriffen, da es weiterhin zu wiederholten Rechtsgutsverletzungen kommt. Die häusliche Gewalt verschwindet in aller Regel nicht von alleine, dies muss sich ein Opfer klarmachen. Diese Erkenntnis ist auch ein sehr schwieriger Schritt, welcher jedoch unbedingt notwendig ist, um der häuslichen Gewalt erfolgreich zu begegnen.

Doch was sollte man, mit Blick auf die rechtliche Aufarbeitung beachten? Wie sollte man bei häuslicher Gewalt vorgehen?

Als kurzfristige und schnelle Hilfemaßnahme kommt ein mehrtägiger Platzverweis des Täters, durch die Polizei in Betracht. Hierzu ist eine Kontaktierung der örtlichen Polizeidienststelle notwendig.

Dieser Platzverweis schafft die nötige „Luft“ und Zeit, um Folgemaßnahmen zu überdenken und einzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • Betretungsverbot der Wohnung des Opfers
  • Aufenthaltsverbot für Orte, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält (Arbeitsplatz, Schule, Vereine, Stammlokal)
  • Kontaktverbot
  • Näherungsverbot zum örtlichen Lebensbereich des Opfers
  • Zusprechung des alleinigen Wohnrechts der gemeinsamen Wohnung, für das Opfer

Sollte gegen diese Anordnungen verstoßen werden, sind Ordnungsgelder oder gar die Ordnungshaft die Folgen.

Daneben kommt auch eine Strafanzeige in Betracht, sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche.

Wie kann ihnen ein Rechtsanwalt in dieser Situation weiterhelfen?

Zunächst erhalten Sie eine umfangreiche Beratung. Sie erhalten Hilfe, sowohl bezüglich des juristischen Vorgehens, als auch für tatsächliches Handeln, wie der Kontakt zu Hilfeorganisationen.

Daneben kann ein Rechtsanwalt alle notwendigen Anträge für Sie stellen.

Im Rahmen eines Strafverfahrens gibt es dazu noch diverse andere Möglichkeiten, wie Ihnen ein Rechtsanwalt unterstützend zur Seite stehen kann:

Zeugenbeistand

Als Zeugenbeistand kann ein Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Sie vor und während einer Hauptverhandlung moralisch Unterstützen

Nebenklagevertreter

Sollten Sie sich dazu entschließen, selbst eine aktive Rolle im Strafverfahren zu übernehmen, kann ein Rechtsanwalt für Sie als Nebenklagevertreter auftreten.

Insbesondere bei Sexualdelikten kommt hier eine Kostentragung durch die Staatskasse in Betracht, oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH).

Adhäsionsverfahren

Ein Rechtsanwalt wird auch prüfen, ob ein Adhäsionsverfahren in Betracht kommt. Dies bedeutet, dass die zivilrechtlichen Ansprüche schon im Strafverfahren geltend gemacht werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie müssen nur ein Verfahren vor Gericht führen und nicht, im Anschluss an ein Strafverfahren, noch ein langwieriges, zivilrechtliches Verfahren durchstehen.

Sie können also schneller die Angelegenheit abschließen und sich auch psychisch neuen Aufgaben widmen.

Sollten Sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden sein und Fragen haben, oder rechtliche Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht und kontaktieren mich!

Marco Lott

Rechtsanwalt



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Lott

Beiträge zum Thema