Was versteht man unter der "Beistandschaft" des Jugendamtes?

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Sie sollten diesen Artikel nur dann lesen, wenn Sie nicht die Erwartung haben, dass Sie nach dem Lesen der Lektüre bei schriftlichen/telefonischen Nachfragen zur Beistandschaft von mir kostenlos rechtlich beraten werden. Rechtsberatung ist kostenpflichtig. Sofern Sie bereit sind für anwaltliche Rechtsberatung zu bezahlen, dürfen Sie gerne weiterlesen.

Die Möglichkeit der Beistandschaft für minderjährige Kinder wurde mit Wirkung zum 1.7.1998 im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts eingeführt.

1. Was ist die Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes. Die Beistandschaft ist freiwillig. Sie ist möglich für eheliche und nichteheliche Kinder.

2. Wofür wird die Beistandschaft benötigt?

Die Beistandschaft beschäftigt sich mit zwei möglichen Aufgaben, nämlich der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie die Verfügung über die Unterhaltsansprüche.

3. Wie wird die Beistandschaft eingeleitet?

Jeder Elternteil kann die Beistandschaft mittels eines schriftlichen Antrags an das Jugendamt beantragen. Hat ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, beantragt dieser Elternteil die Beistandschaft, ansonsten bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Der Beistand ist dann neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes in den Aufgabenkreisen Feststellung der Vaterschaft bzw. Unterhalt gesetzlicher Vertreter des Kindes. Selbstverständlich ist es möglich, dass der sorgeberechtigte Elternteil die Beistandschaft nur für einen der beiden genannten Aufgabenkreise beantragt, also entweder nur für die Feststellung der Vaterschaft oder nur bezüglich des Unterhalts.

4. Wer wird Beistand?

Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter des Jugendamts Beistand.

In manchen Bundesländern kann die Beistandschaft auf einen rechtsfähigen Verein übertragen werden, sofern der Elternteil mit der Übertragung einverstanden ist.

5. Was kostet die Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist kostenlos.

6. Was regelt der Beistand?

Wurde die Beistandschaft in einer Unterhaltsangelegenheit beantragt, dann fordert der Beistand den Unterhaltspflichtigen zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf, damit die Höhe des Unterhalts berechnet werden kann, der Beistand kümmert sich um die Titulierung der Unterhaltsansprüche entweder durch Beurkundung beim Jugendamt oder eine gerichtliche Durchsetzung. Eine weitere Aufgabe des Beistands ist die Verfolgung von Unterhaltsrückständen und die Zwangsvollstreckung gegen den Unterhaltspflichtigen, wenn dieser seiner Unterhaltsverpflichtung freiwillig nicht nachkommt usw. Außerdem informiert der Beistand regelmäßig den sorgeberechtigten über Änderungen in den Unterhaltstabellen, Änderungen bei der Höhe des Kindergelds, über die Auswirkungen eines Altersstufenwechsels des Kindes auf die Höhe des Unterhalts etc.

Im Aufgabenkreis der Vaterschaftsfeststellung fordert der Beistand, wenn die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist, den von der Kindsmutter als Vater benannten Mann zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auf. Erkennt der benannte Mann seine Vaterschaft nicht freiwillig an, kann das Jugendamt als Beistand ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor dem Familiengericht einleiten.

7. Vertretung des Kindes durch den Beistand im gerichtlichen Verfahren

Besteht eine Beistandschaft und wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, so ist das Jugendamt als Beistand kraft Gesetzes der alleinige Vertreter des Kindes. Der sorgeberechtigte Elternteil darf dann im Gerichtsverfahren das Kind nicht mehr vertreten.

8. Ist der Beistand gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil weisungsgebunden?

Besteht eine Beistandschaft, hat der Sorgeberechtigten keinerlei Weisungsrechte gegenüber dem Beistand, wenn die Beistandschaft auf seinen Antrag hin eingerichtet wurde.

Der sorgeberechtigte Elternteil hat ein Einsichtsrecht in die Unterlagen des Beistands, dies ist in § 810 BGB gesetzlich normiert. Einen ständigen Anspruch auf Rechnungslegung durch den Beistand hat der Sorgeberechtigte allerdings nicht.

9. Wann endet die Beistandschaft?

Die Beistandschaft kann durch den Sorgeberechtigten jederzeit beendet werden, wenn dieser es wünscht oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer Beistandschaft nicht mehr gegeben sind, insbesondere die Volljährigkeit des Kindes oder der Wegzug des Kindes ins Ausland.

Damit eine Beistandschaft erfolgen kann, muss das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, es muss jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Bei Fragen im Kindschaftsrecht stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem persönlichen Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall miteinander abstimmen.


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