Wegen EA 189-Motoren jetzt schon Rechte wahren? Fachanwälte empfehlen rasche Rechtesicherung

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Einige Klicks im Internet bestätigen für viele Volkswagen, Audi und Skoda-Fahrer den Verdacht, dass in ihrem Auto der in die Schlagzeilen geratene Motor EA 189 nebst „optimierender“ Software eingebaut ist. Die Nachbesserungen beginnen aber frühestens im Januar 2016. Nun stellt sich für die Betroffenen die Frage: Abwarten oder handeln? Immerhin versprach VW doch öffentlich, den „Hauptmakel“ beheben zu wollen.

Doch gleichzeitig bleiben Ungewissheiten wegen anderer Schäden: Wer gleicht die Wertminderungen bei einem Weiterverkauf eines Abgasskandalautos? Wer trägt Mietwagenkosten? Bislang hält sich Volkswagen diesbezüglich bedeckt. Mit anderen Worten: Die Betroffenen tragen derzeit dieses Risiko selbst. Und während die Autokäufer auf die Nachbesserung warten, können – vor allem bei jüngeren Kaufverträgen – Fristen für Gewährleistungsrechte und Garantien ablaufen.

Deswegen sollten sich betroffene Autokäufer absichern und bereits jetzt handeln. Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Denn selbst eine öffentliche Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können.

Verkehrsrechtsschutz umfasst Ansprüche gegen Händler und Hersteller

Während des Wartens auf die Nachbesserung laufen gleichzeitig rechtliche Fristen – etwa bei Gewährleistungsrechten oder Garantien – unerbittlich weiter. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich absichern wollen nicht zögern. Zudem können die allermeisten Autofahrer bei einem neuralgischen Punkt der Rechtsverfolgung, den Kosten, auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de.


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