Weitere urheberrechtliche Abmahnungen der Motion E-Commerce GmbH
- 1 Minuten Lesezeit
Die Motion E-Commerce GmbH lässt bekanntlich urheberrechtliche Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte aussprechen. Aktuell vertrete ich erneut zwei Mandanten gegen aktuelle Abmahnungen der Motion E- Commerce GmbH. Die Motion E-Commerce GmbH lässt in den Abmahnungen vom 15.11.2022 und 21.11.2022 vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Produktbildern rügen.
Plattformen: vinted; eBay-Kleinanzeigen
Produktbild: Jacken der Marke Schmuddelwedda
Forderungen:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 159,94€ bzw. 453,87€
- Noch nicht bezifferter Lizenzschadensersatz
Weitere Forderungen stehen noch aus!
Die Gegenseite verlangt Auskunft über die Dauer der Verwendung der Bilder, um zusätzlich einen Lizenzschadensersatz einfordern zu können. Für jedes Bild wird ein Schadensersatz von 500- 600,00€ gefordert.
In der Regel trifft der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung leider zu. Das primäre Ziel der Verteidigung ist daher in der Minimierung der Kosten zu sehen.
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DREGER IP LEGAL
Rechtsanwalt Dirk Dreger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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