Weitere Widerrufsmöglichkeit von Immobilienkrediten

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Für sog. Altverträge, die zwischen dem 01.09.02 und dem 10.06.10 abgeschlossen wurden und mit einer Grundschuld gesichert waren, kann seit dem 21.06.16 kein Widerruf mehr erfolgen, auch wenn die Widerrufsbelehrung rechtlich fehlerhaft war.

Für sog. Neuverträge, die nach dem 10.06.10 abgeschlossen wurden, besteht auch weiterhin nach dem 21.06.16 die unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Wenn die Widerrufsbelehrung Ihrer Baufinanzierung rechtsfehlerhaft ist, bedeutet dieses, dass die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund der falschen Informationen hinsichtlich des Laufes der Widerrufsfrist gar nicht zu laufen anfing.

Folge ist, dass Sie auch heute noch den Kreditvertrag widerrufen können. Durch einen Widerruf kommen Sie in den Genuss der heutigen Zinsen, die weitaus niedriger sind als beim Vertragsschluss und ersparen sich einige Tausend Euro. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden. Eine Überprüfung der Kreditverträge ist daher angebracht.

Ferner besteht ein Kündigungsrecht nach einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Nach 10 Jahren Laufzeit kann jeder Kreditnehmer seine Baufinanzierung kündigen, ohne, dass Banken dafür eine Entschädigung verlangen dürfen. Das gilt selbst dann, wenn eine 15- oder 20-jährige Zinsbindung vereinbart ist.

Sind die 10 Jahre demnächst vorbei, müssen Sie sich nicht mit den Fehlern in der Widerrufsbelehrung beschäftigen. Sie können einfach kündigen und eine günstige Anschlussfinanzierung suchen, verzichten damit aber womöglich auf eine Nutzungsentschädigung von einigen tausend Euro.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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