Weiterer Erfolg für Geschädigte im Zusammenhang Limitverletzungen bei Online-Sportwetten

  • 1 Minuten Lesezeit
Das OLG Koblenz hat in einer Entscheidung vom 25. April 2024 einen Online-Sportwettenanbieter zur Erstattung der Verluste eines Spielers verurteilt, da der Anbieter gegen die Einsatz- und Einzahlungslimits des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) verstoßen hat. Das Urteil stützt sich auf einen BGH-Beschluss, welcher festlegt, dass Spieler berechtigt sind, ihre Verluste zurückzufordern, wenn Wettanbieter die gesetzlich vorgeschriebenen Limits nicht einhalten. Das Gericht betonte die Wichtigkeit der Einhaltung aller Auflagen für eine gültige Konzession und wies darauf hin, dass die Verjährung solcher Ansprüche erst mit der Kenntnis des Spielers von der fehlenden Lizenz beginnt. Das Urteil stärkt die Position von Spielern im Bereich des Online-Glücksspiels und bietet Betroffenen die Möglichkeit, unrechtmäßig verlorene Einsätze zurückzuholen. Rechtsanwalt Cocron und sein Team von COCRON Rechtsanwälte bieten ihre Expertise im Glücksspielrecht an, um Betroffenen bei der Rückforderung ihrer Verluste zu helfen.

OLG Koblenz verurteil Online-Sportwettenanbieter zur Erstattung der Verluste.

Das Koblenz hat mit Beschluss vom 25. April 2024 eine wegweisende Entscheidung im Bereich des Online-Glücksspiels getroffen. Der Kläger konnte seine Verluste in Höhe von mehreren Tausend Euro zurückfordern, weil der Wettanbieter gegen geltende Einsatz- und Einzahlungslimits verstoßen hatte. Rechtsanwalt Cocron und sein Team von der Kanzlei COCRON Rechtsanwälte (www.ra-cocron.de) stehen Betroffenen in solchen Fällen zur Seite und helfen, unrechtmäßig verlorene Einsätze zurückzuholen.

Rechtslage: Verstoß gegen Einsatz- und Einzahlungslimits

Das Urteil basiert auf den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), der klare Limits für Online-Sportwetten vorschreibt. Die Beklagte, ein in Malta ansässiges Wettunternehmen, hatte es versäumt, den Höchsteinsatz von 1.000 € pro Monat pro Spieler einzuhalten.

Das OLG Koblenz folgte der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH-Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23) und stellte fest, dass ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht. Demnach müssen Anbieter nicht nur eine gültige Konzession besitzen, sondern auch sämtliche Auflagen, insbesondere die Einhaltung der Einsatzlimits, befolgen. Verstöße führen dazu, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können.

Unionsrechtliche und verjährungsrechtliche Aspekte

Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht keinen Grund für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sah. Der BGH hatte bereits festgestellt, dass die unionsrechtlichen Anforderungen an Glücksspielregulierungen ausreichend geklärt seien. Zudem stellte das OLG Koblenz fest, dass die Verjährung erst mit der Kenntnis des Spielers über die fehlende Lizenz beginnt – ein wichtiger Punkt für Betroffene, die ihre Ansprüche noch geltend machen wollen.

Fazit: Rückforderung unrechtmäßiger Verluste möglich

Das Urteil zeigt, dass Spieler nicht schutzlos sind, wenn Anbieter gegen gesetzliche Limits verstoßen. Wer in Online-Sportwetten über die zulässigen Einzahlungslimits hinaus Geld verloren hat, kann diese Verluste möglicherweise zurückfordern.

Rechtsanwalt Cocron und sein Team von COCRON Rechtsanwälte (www.ra-cocron.de) sind erfahrene Experten im Bereich Glücksspielrecht und unterstützen Betroffene dabei, ihr Geld zurückzuerhalten. Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen!


Foto(s): Autor

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt István Cocron B. A.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten