Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG? - Strafverteidiger München
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Als Strafverteidiger in München gebe ich Ihnen nachfolgend einen Überblick über den Tatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) geregelt.
I. Was fällt unter das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StGB?
Gemäß § 21 StVG wird der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt, wenn jemand im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist:
- eine Fahrerlaubnis nie erworben wurde
- die Fahrerlaubnis entzogen oder widerrufen wurde
- ein Fahrverbot nach § 44 StGB oder § 25 StVG besteht
- die Fahrerlaubnis für das geführte Fahrzeug nicht ausreicht
- der Führerschein nach § 94 StPO in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt wurde
II. Rechtsfolge
Die Strafe ist Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, wenn die Tat vorsätzlich begangen wird. Wird die Tat fahrlässig begangen, so droht Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Möglich ist auch die Einziehung des Fahrzeugs, auf das sich die Ordnungswidrigkeit bezieht ( § 21 Abs. 3 StVG); zur Sicherung der Einziehung kann die Beschlagnahme angeordnet werden. Unter Einziehung ist der Übergang des Eigentums auf den Staat zu verstehen. Bei der Entscheidung über die Einziehung steht dem Gericht ein Ermessen zu. Bei der Entscheidung über die Einziehung ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
III. Sonderfälle
Auch der Fahrzeughalter kann sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 StVG strafbar machen, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig zulässt, dass jemand ein Fahrzeug führt, obwohl der erforderliche Führerschein nach § 94 StPO in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist.
Manche Personen versuchen, nach einem Führerscheinentzug in Deutschland in einem anderen EU-Land eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben (Führerscheintourismus).
Manche Menschen versuchen, nach einem Führerscheinentzug in Deutschland in einem anderen EU-Land eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben (Führerscheintourismus). Dies ist rechtlich kompliziert und in der Regel strafbar, wenn das Fahrzeug in Deutschland geführt wird.
IV. Fazit und Handlungsempfehlung
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nur so können Ihre Rechte gewahrt und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Eine frühzeitige und kompetente Verteidigung kann den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen.
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