Wenn Geldvermögen in der Schweiz nicht mehr geheim bleibt? – Was ist zu tun?

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Nach Informationen von Handelsblatt Online soll die weitgehende Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses  in Sichtweite kommen. Mit den EU-Ländern wolle die Eidgenossenschaft den automatischen Austausch von Steuerdaten vereinbaren. Indes nur dann, wenn die Schweizer Banken den gleichen Zugang zu den Märkten der Europäischen Union erhalten wie bisher. So sehe es jedenfalls eine von der schweizerischen Regierung eingesetzte Expertengruppe vor. Am 1. Juli  komme der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta nach Bern, um Verhandlungen über ein neues Steuerabkommen und den Datenaustausch einzuleiten.  

Die Schweizer Großbank Credit Suisse wolle indes unabhängig davon ihre deutschen Kunden schon mal dazu bewegen, sich detailliert ihrem heimatlichen Finanzamt zu offenbaren. Die Schweizer Großbank Credit Suisse wolle alle deutschen Kunden dazu zwingen, sich detailliert ihrem heimatlichen Finanzamt zu offenbaren, meldete kürzlich der Online-Nachrichtendienst MMnews.

Gemäß einem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union können alle Kontoinhaber aus Staaten der Europäischen Union nach Erhalt von Zinszahlungen schweizerischer Banken zwischen einem „Steuerrückbehalt" (die Steuern werden einbehalten und an die nationalen Steuerbehörden anonym abgeführt) und einer freiwilligen Meldung an die heimischen Steuerbehörden wählen. Die Kunden aus der Europäischen Union, insbesondere die aus Deutschland, werden jetzt zum Beispiel von der Credit Suisse, aber auch von anderen Banken, per Brief an dieses Wahlrecht erinnert. Die Kunden sollen die Credit Suisse ermächtigen, „die Höhe aller relevanten Zinserträge" etc. den Steuerbehörden in Deutschland mitzuteilen. Andere schweizerische Banken verschicken ähnlich lautende Schreiben.

Nach Mitteilung des Online-Dienstes des schweizerischen Tagesspiegel wollen die schweizerischen Banken sich jetzt insbesondere von „unehrlichen" Kunden aus Deutschland trennen. Neben der Credit Suisse wendet sich jetzt auch die Bank Julius Bär an ihre Kunden aus Deutschland. In verschiedenen Schreiben würden ihre deutschen Kunden aufgefordert, der Bank Belege dafür vorzulegen, dass die Vermögenswerte, die schon seit Jahrzehnten auf den dortigen Konten liegen, versteuert seien.

Die Kunden bekämen Schreiben, in denen sie ultimativ dazu aufgefordert werden, ihre Situation „zu überprüfen und zu bereinigen". Anderenfalls würde man sich von ihnen zum Jahresende trennen. Nahezu alle Banken aus der Eidgenossenschaft bedrängen jetzt ihre Kunden aus Deutschland.

Für deutsche Kunden schweizerischer Banken besteht daher ein drängender Handlungsbedarf: „Bereinigt" man seine Situation nicht, droht zum Jahreswechsel einiges an das Tageslicht zu gelangen.

Den Kunden aus Deutschland, die nach einer Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sie etwas „zu bereinigen" haben, weil sie vielleicht gegenüber dem Finanzamt vergessen haben, die eine oder andere Einnahme zu erklären.

Den Kunden aus Deutschland, die etwas zu bereinigen haben, steht indes eine Einrichtung zu Verfügung, auf die Kunden in anderen EU-Staaten, insbesondere solche aus Frankreich, (deshalb wurde den französischen Kunden von den Banken auch kein Ultimatum gestellt) neidisch sind:

Die steuerrechtliche Selbstanzeige.

Die Fragen: was bewirkt die Selbstanzeige; wie  muss eine solche aussehen, damit sie wirksam ist, wird dem nächst an dieser Stelle beschrieben.

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