Wer kann nach dem BGH-Urteil Bearbeitungsgebühren zurückfordern?

  • 2 Minuten Lesezeit

„Das ist ein Erdrutsch-Urteil“ – Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei AJT, geht von Rückerstattungsforderungen in Milliardenhöhe aus, nachdem der BGH am 4. Juli 2017 die Weichen für eine umfangreche Gleichstellung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden in der Frage nach dem Rückerstattungsanspruch von Kreditbearbeitungsgebühren eindeutig beantwortet hatte.

Unternehmen, die seit Januar 2014 ein Darlehen abgeschlossen haben, können jetzt die in den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ in Form von pauschalierten Klauseln geforderten Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Jansen: „Dabei geht es um richtig viel Geld!“ Banken haben in vielen Fällen auch angesichts der Höhe der Kreditsumme besondere Kreativität bewiesen. Gebühren für sogenannte Umstrukturierungen bei Millionendarlehen wurden so kurzerhand auf bis zu 100.000 Euro festgesetzt. Jansen: „Diese Posten sind nun rückerstattungsfähig. Teils sind Unternehmensverantwortliche wie Geschäftsführer oder Insolvenzverwalter sogar verpflichtet, diese Forderungen zu stellen.“ Dazu reicht ein anwaltliches Schreiben mit wirksamer Fristsetzung. Weigert sich die Bank trotz feststehender Unzulässigkeit, dann hat sie in anstehenden Verfahren recht „schlechte“ Karten.

Jedes Gewerbedarlehen sollte jetzt auf den Prüfstand, empfehlen Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und erinnern z. B. Insolvenzverwalter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften an ihre Sorgfaltspflichten.

Beispielhaft drängt Jansen Projekt-Verantwortliche oder Fondsgesellschaften zur Überprüfung ihrer Unterlagen: „Schiffsfonds wurden finanziert und die Kosten für die Finanzierung wurden auf die Gesellschafter umgelegt. Diese haben nun einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung und Ausgleich.“ Gleiches gilt für die Anleger ins Kriseln geratener Kapitalanlageprojekte des Grauen Kapitalmarktes.

Auch Gläubiger zahlungsunfähiger Unternehmen dürften ein gesteigertes Interesse an den Inhalten der Darlehensverträge haben. Insbesondere insolvente Unternehmen haben ja in der Regel eine lange und leidvolle Finanz-Geschichte. Unzulässigerweise eingeforderte Bearbeitungsgebühren müssen jetzt zwingend Teil der Insolvenztabelle werden.

Unternehmen, die vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, können durch die Rückerstattung von Gebühren wieder auf die Beine kommen.

Fachanwalt Jansen ist nicht nur Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern auch für Handels- und Gesellschaftsrecht und damit besonders qualifiziert im Umgang mit Kapitalgesellschaften. Er bietet Gewerbetreibenden und sonstigen Personen mit Rückerstattungsanspruch die Vertragsprüfung und das Anschreiben an die Bank zum Pauschalpreis von 249 Euro an.

Hier mehr erfahren: https://www.ajt-partner.de/bearbeitungsgebuhren-unternehmerkrediten

Rechtsanwalt Jansen begleitet seit Kanzleigründung Streitfälle auch als Mediator.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Jansen

Beiträge zum Thema