Wettbewerbsrecht: Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch Marquardt Rechtsanwälte

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Uns liegt eine (weitere) Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte aus Berlin vor, die für die VSM Deutschland GmbH wettbewerbswidriges Verhalten rügen.

Nachdem auf der ersten Seite wie üblich ebenso ausführlich wie unnötig die Größe der Unternehmensgruppe (VSM Group AG und SVP World Wide) auch in Zahlen beschrieben wird, zu denen die VSM Deutschland GmbH gehört kommt man dann zum Wesentlichen. Dem Abgemahnten wird vorliegend vorgeworfen, gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben, als er unter der Internetplattform www.ebay.de die Aussage „1 Jahr Garantie“ innerhalb einer Auktion veröffentlicht hat, ohne genauere Angaben zur Garantie zur Verfügung zu stellen.

So müssen gem. § 477 BGB u. a. folgende Angaben zur Garantie gegeben werden:

  • Inhalt der Garantie
  • Hinweis, dass die gesetzlichen (Gewährleistungs-)Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  • Alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind.
    (nicht abschließend)

Zu beachten ist die unterschiedliche höchstrichterliche Behandlung von Garantieaussagen bspw. auf Internetplattformen wie eBay auf der einen Seite und Online-Shops auf der anderen Seite. Der BGH stellt hier auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab.

Die VSM Deutschland GmbH fordert über die Kanzlei Marquardt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren iHv. 1.044,40 EUR (berechnet aus einem Streitwert von 22.500,00 EUR).

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, legen wir Ihnen nahe, zunächst die Beratung eines Fachanwalts einzuholen. Sie sollten weder direkt die Unterlassungserklärung unterschreiben noch die gesetzte Frist verstreichen lassen. Der Abmahnende könnte durch eine einstweilige Verfügung gem. § 940 ZPO die vorläufige Sicherung seiner Rechte erwirken.

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht und können mit Ihnen gemeinsam die nächsten rechtlichen Schritte umfassend und zeitnah einschätzen.

Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ anfragen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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