Wettbewerbsrecht: Getränkeverbot im Fitnessstudio

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Kürzlich wurde mir eine Abmahnung wegen der Verwendung einer unzulässigen Klausel in den AGB eines Fitnessstudios zur Bearbeitung vorgelegt. Hierbei ging es um eine Klausel, die den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in dem Fitnessstudio untersagen sollte. Eine solche Klausel ist regelmäßig wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers rechtswidrig.

Auf Grundlage des Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht. 

Hauptsächlich geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Bei Bestehen des Anspruchs kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Daneben bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Unternehmer müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Wie reagieren?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftragen. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Denn bei einer Überschreitung von Fristen drohen kostspielige Gerichtsverfahren. 

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  • Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  • Suchen Sie einen Anwalt auf

Bei Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht helfe ich Ihnen gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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