Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Anton Schmitter e.K. durch die Kanzlei RST Rechtsanwälte

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei RST Rechtsanwälte|Steuerberater aus Hamburg vor, die für den eingetragenen Kaufmann Anton Schmitter einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht rügt. 

Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, gegen seine Pflicht, den Grundpreis richtig auszuweisen, verstoßen zu haben. 

Zunächst wird ausgeführt, dass und nach welcher Norm der Abgemahnte bei dem fraglichen Produkt über den Grundpreis (nach Gewicht) informieren muss. Der Grundpreis wurde allerdings von dem Abgemahnten (nach Gewicht) ausgewiesen, sodass sich diese Ausführungen eigentlich erübrigten. 

Der eigentliche Vorwurf, auf den im Anschluss näher eingegangen wurde, bestand daher vorliegend auch darin, dass die Grundpreisangabe nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis erfolgt sei, „sodass beide Preise auf einen Blick wahrnehmbar sind“.

Dieser Vorwurf war gleich in zweierlei Hinsicht schwierig: 

Zum einen sehen die europäischen Regelungen eine solche räumliche Nähe nicht vor (Artikel 3 Abs. 1, Artikel 4 Abs. 1 Grundpreisrichtlinie 98/6/EG). Da das Wettbewerbsrecht vollharmonisiert ist, müssten alle Abweichungen (egal in welche Richtung) grundsätzlich europarechtskonform ausgelegt werden. 

Darüber hinaus könnte man sich auch auf die von der Kanzlei RST angegebene Voraussetzung einer Wahrnehmbarkeit von Gesamtpreis und Grundpreis „auf einen Blick“ unterhalten. Der (richtige) Grundpreis war unter www.ebay.de in der Überschrift des fraglichen Artikels angegeben. Wer bei eBay handelt, weiß vermutlich, dass die Überschrift und der Kaufpreis nahe beieinanderliegen, sodass auch der beigefügte Screenshot, mit welchem der Vorwurf nachgewiesen werden sollte, mit einer Seite auskam. 

Bei Abmahnungen wegen falschem oder fehlendem Grundpreis sollte man sich grundsätzlich und in jedem Fall überlegen, ob man eine Unterlassungserklärung abgeben kann/sollte, da eine Wiederholung der untersagten Handlung nicht leicht zu verhindern ist. Hier kann ein versierter Anwalt helfen, die richtige Vorgehensweise (für einen selbst) zu bestimmen. 

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: 

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