Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei FAREDS für die Sekiguchi Co Ltd.

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Seit Jahren vertreten wir wegen Abmahnungen der Kanzlei Fareds aus Hamburg. Nun liegt uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei vor, das in Vertretung der Firma Sekigucke Co Ltd. aus Japan, eines Vertriebs von Monchichi-Puppen (und entsprechender Accessoires), ausgesprochen worden ist. Wir haben auf unserer Homepage hierzu bereits geschrieben:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-sekiguchi-co-ltd-und-fareds-rechtsanwaelten-kostenlose-ersteinschaetzung-nutzen/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/t-d-versand-gbr-abmahnung-durch-kanzlei-fareds-kostenlose-ersteinschaetzung_161005.html

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Gegenstand der Abmahnung der Sekiguchi Co Ltd. ist ein alter Bekannter, das Nichtvorhalten eines anklickbaren/ausführbaren (Hyper-)Link auf die OS-Plattform. Derselbe Vorwurf wird über die Kanzlei Fareds auch für eine andere Mandantin vielfach mit einer Abmahnung verfolgt, wie in unseren Rechtstipps leicht zu erkennen ist.

Art 14 Absatz 1 Satz 1 der EU VO 524/2013 lautet:

In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein

Die Pflicht, mittels eines Links den Verbraucher über die Online-Schichtlichtungsplattform der EU zu informieren, ist damit für den gesamten EU-Binnenmarkt harmonisiert.

Mit“ Link“ meint der europäische Verordnungsgeber dabei nach Ansicht der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung einen anklickbaren Hyperlink; die Angabe einer reinen Internetadresse ist damit nicht ausreichend, um den Anforderungen zu genügen. Dies würde sich zum einen aus dem allgemeinen Verständnis eines „Links“ ergeben. Zum anderen würde die englische Version, die zur Auslegung herangezogen wurde, hier von einem „electronic link“ sprechen.

Da es sich bei der Regelung zweifelsohne um eine Marktverhaltensregel handelt, ist das Fehlen eines ausführbaren Links in einem Angebot an Verbraucher abmahnbar. Die Abmahnung muss daher ernst genommen werden.

Fragen stellen sich hier eher an anderen Stellen. Das Vorgehen ist nicht frei von Zweifeln („Wettbewerbsverhältnis“, „Rechtsmissbrauch“). Die Abmahnung sollte bestenfalls von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden.

Was ist grundsätzlich zu beachten?

Wie bei allen Abmahnungen gilt auch hier:

  • Beachten Sie die gesetzten Fristen.
  • Geben Sie nicht ungeprüft das eingeforderte Unterlassungsversprechen ab.
  • Geben Sie jedenfalls nicht das beiliegende Versprechen ohne Modifikationen ab.
  • Suchen Sie Rat bei einem versierten (Fach-) Anwalt.

Manche Unternehmer merken erst Jahre später, was eine Bindung durch ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen bedeutet. Mit Abgabe eines solchen Versprechen ist die Unterlassungsseite der Abmahnung nicht beendet, die mind. 30-jährigen Bindung beginnt erst mit der Abgabe und begleitet den Unternehmer zumeist den Rest seines gewerblichen Lebens.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Das Wettbewerbsrecht als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes ist eines unserer Schwerpunkte. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Meine Kontaktinformationen finden Sie unter https://www.anwalt.de/timm-drouven/kontakt Sofern Sie Ihre Rufnummer angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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