Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Scholz für die Handy Deutschland GmbH

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Die Rechtsanwälte Scholz aus Hannover mahnen für die Handy Deutschland GmbH wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Die Handy Deutschland GmbH bietet diverse Mobilfunkgeräte mit Vertragsabschlussmöglichkeit zum Verkauf an. 

Der Abgemahnte eBay-Verkäufer bietet ebenfalls Mobilfunkgeräte zum Verkauf an. Innerhalb seiner Verkaufsangebote hat er den Gesamtpreis der Artikel (inkl. Mehrwertsteuer) angegeben. Die Rechtsanwälte beanstanden nunmehr den fehlenden Hinweis auf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (1) innerhalb der Angebote. Der fehlende Hinweis führe letztlich dazu, dass gewerbliche Käufer fälschlicherweise davon ausgingen, die Mehrwertsteuer abziehen zu können. Dadurch habe der Abgemahnte den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG (Irreführende Handlung) erfüllt. 

Zum anderen wird beanstandet, dass bei einem als „Neu“ beworbenen Mobiltelefon die gesetzliche Gewährleistung unzulässigerweise auf 12 Monate beschränkt wurde (2). Dies stelle ebenfalls eine irreführende Handlung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 dar.

Der Abgemahnte wird nunmehr aufgrund der vermeintlichen Wettbewerbsverstöße zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Handy Deutschland GmbH und einer Zahlung von Abmahnkosten aufgefordert. 

Weiter ist bekannt, dass die Rechtsanwälte für die Handy Deutschland GmbH auch weitere Wettbewerbsverstöße abmahnen, wie zum Beispiel:

•  Angabe von Zahlungsmöglichkeiten, die in Wirklichkeit gar nicht zur Verfügung stehen;

•  fehlende Hinweise auf eine bestehende Herstellergarantie gem. § 312 d BGB i. V. m. Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB;

•  etc.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH erhalten?

Dieser Fall zeigt, dass man als Online-Verkäufer unter ständiger Beobachtung der gewerblichen Konkurrenz steht. Wie nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung umzugehen ist, hängt vom konkreten Sachverhalt und Einzelfall ab. Bevor Sie reagieren, sollten Sie in jedem Fall zunächst einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und/oder IT-Recht kontaktieren. Bitte unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigten Unterlassungserklärungen!

Mit Hilfe Ihres Anwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden bzw. können weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Wir sind mit einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Dies schlägt sich insbesondere darin nieder, dass wir in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnverfahren erfolgreich bestritten haben.

Darüber hinaus hilft unser Team auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Onlineshops. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind und ermöglichen eine rechtssichere Gestaltung Ihres Onlineshops.

Sie können unsere Kanzlei gerne im Voraus per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung und einer Rückrufnummer kontaktieren oder uns auch direkt per Telefon erreichen.


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