Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.

  • 2 Minuten Lesezeit

In einem derzeitigen Mandat verteidigen wir unsere Mandantschaft gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. vom 08.05.2017.

In der Abmahnung wird unserem Mandanten als Onlinehändler vorgeworfen über einen gewerblichen eBay Account Waren anzubieten und diese mit dem Wort „Herstellergarantie“ zu bewerben, ohne gemäß der gesetzlichen Verpflichtung entsprechende Garantiebedingungen vorzuhalten.

Das Fehlen der gesetzlichen Angaben gemäß § 477 Abs. 1 BGB wird als wettbewerbswidriges Verhalten gerügt.

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Unterlassungserklärung sollte Sie in dieser Form nicht unterzeichnen, da für den Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe verankert wurde.

Zusätzlich werden Abmahnkosten in Höhe von 142,80€ gefordert.

Wir erleben es leider sehr oft, dass sich Händler nach Erhalt einer solchen Abmahnung aufgrund der geringen Kostenforderung dazu hinreißen lassen die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne sich zuvor fachanwaltlich beraten zu lassen.

Das Resultat sind häufig Vertragstrafen als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, sofern die Verstöße nicht rechtsicher abgestellt werden.

Darüber hinaus haben wir die Erfahrung gemacht, dass häufig noch weitere Wettbewerbsverstöße bei den Abgemahnten vorliegen, dies es naturgemäß abzustellen gilt, um weitere kostenträchtige Abmahnungen zu verhindern.

Gerne stehen wir als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtschutz beratend und für eine Erstellung rechtsicherer Rechtstexte zur Verfügung.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema