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Wichtige Veränderungen im spanischen Erbschaftssteuerrecht für Ibiza, Formentera, Mallorca und Menorca

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Seit diesem Jahr ist die Benachteiligung von Nichtresidenten in Spanien in Sachen Erbschaftssteuern beendet worden und in vielen Fällen können die betroffenen Erben nachträglich eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Erbschaftssteuern verlangen.

Bereits in den letzten Jahren gab es einige Veränderungen in Sachen Erbschaftssteuern. Seit 2007 zahlten die meisten Erben, die auf den Balearen leben, kaum Erbschaftssteuer, da der Gesetzgeber für Kinder und Ehegatten eine Begünstigung von 99% der Steuerschuld eingeführt hatte. Leider kamen nur die auf den Balearen ansässigen Erben in den Genuss des balearischen Erbschaftssteuerrechts. War der Erbe einer auf Ibiza gelegenen Immobilie in Deutschland ansässig, dann wurde er schlechter behandelt als ein anderer Erbe, der hier auf Ibiza wohnte. Es kam also vor, dass der Erben, der in Deutschland wohnte, sehr hohe Erbschaftssteuern zahlen musste, aber sein Bruder, der auf Ibiza lebte, geringe Erbschaftssteuern zu entrichten hatte. Ähnliche Steuerbegünstigungen gibt es auch in anderen spanischen autonomen Regionen. Gegen diese Art von Benachteiligung der Nichtresidenten in Spanien klagten einige Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof. Mit Urteil vom 3.9.2014 gab ihnen der Europäischen Gerichthofs Recht.

Der spanische Gesetzgeber hat mit dem Gesetz 26/14 vom 27.11.2014 die Vorgaben aus dem Urteil des Europäischen Gerichthofs umgesetzt. Ist also der Erbe oder Beschenkte in der EU ansässig, kann das Steuergesetz der autonomen Region, in der sich der Großteil der geerbten Güter befinden, oder das Steuergesetz von der autonomen Region, in der der Verstorbene in Spanien gelebt hat, gewählt werden. Bei Schenkungen kann ebenfalls das Steuergesetz von dem Ort, in dem sich die Immobilie befindet, gewählt werden. Mit diesem Gesetz, welches Anfang 2015 in Kraft getreten ist, wurde die Benachteiligung von Nichtresidenten im Rahmen der Erbschaftssteuer aufgehoben.

Sollte man also als Nicht-Residenter auf Ibiza eine Immobilie erben, erhält man dieselben Vergünstigungen der balearischen Erbschaftssteuer wie die hier ansässigen residenten Erben.

Diejenigen Erben, die in der Vergangenheit benachteiligt wurden, weil sie als Nichtresidente etwas auf den Balearen erbten, haben die Möglichkeit, die zu viel bezahlten Steuern zurückzufordern. Ein solcher Antrag auf Rückerstattung bei der zuständigen Steuerbehörde ist erfolgsversprechend, wenn seit der Zahlung der Erbschaftssteuer nicht mehr als vier Jahre vergangen sind, denn dies ist die hier anwendbare Verjährungsfrist. Diese Verjährungsfrist kann aber beispielsweise unterbrochen worden sein, wenn der Erbe nach Bezahlung der Erbschaftssteuer eine Ergänzungssteuererklärung bei der Steuerbehörde eingereicht hat.

Für diejenige nichtresidenten Erben, die vor mehr als 4 Jahren Erbschaftssteuern gezahlt haben, ist es erheblich schwieriger, eine Erstattung der zu viel bezahlten Beträge zu erhalten. Viele Juristen sind der Meinung, dass der nichtresidente Erbe in diesem Fall keinen Anspruch mehr hat, andere sind Stimmen meinen, dass der betroffene Erbe eine „Entschädigung“ vom spanischen Staat verlangen kann.

Die dargestellte wichtige Veränderung des Erbschaftssteuerrechts für Nichtresidente sollte man zum Anlass nehmen, um seine Erbschaftsplanung auf den Prüfstand zu stellen: Zum einen sollten alle nichtresidenten Erben ihre spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen der letzten Jahre überprüfen und gegebenenfalls eine Erstattung der Erbschafssteuern verlangen. Zum anderen sollte jeder Immobilieneigentümer in Spanien überprüfen, ob das eigene Testament tatsächlich die steuerrechtlich günstigste Lösung im Falle der Erbschaft darstellt.


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