Wie errichte ich ein Testament?

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1. Zwei Möglichkeiten der Errichtung

Sie können ein Testament bei einem Notar errichten lassen oder aber das Testament selbst schreiben.

2. Formvorschriften

Errichten Sie ein notarielles Testament, darf der Testamentstext maschinengeschrieben sein, Sie müssen lediglich eigenhändig unterschreiben.

Errichten Sie selbst ein Testament, verfassen also ein sogenanntes privatschriftliches Testament, dann muss der gesamte Testamentstext von Ihnen eigenhändig geschrieben sein, eigenhändig mit Ort und Datum versehen sein und eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein.

3. Berliner Testament

Sie können mit Ihrem Ehegatten zusammen ein einziges Testament errichten. Dies ist wiederum möglich als notarielles Testament. Dann gelten obige Formvorschriften, d. h., beide Ehegatten müssen beim Notar eigenhändig unterschreiben.

Aber auch das privatschriftliche Testament kann als sogenanntes "Berliner Testament" gestaltet werden. In diesem Falle muss ein Ehegatte den gesamten Testamentstext eigenhändig schreiben, wiederum eigenhändig mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschreiben. Anschließend setzt der andere Ehegatte unter die Unterschrift des ersten Ehegatten, eigenhändig geschrieben einen Zusatz, womit er deutlich macht, dass der obige Testamentstext auch sein Wille ist, versieht diesen Zusatz ebenfalls eigenhändig mit Ort und Datum und unterschreibt ebenfalls eigenhändig.

Sollten Sie ein Testament errichten wollen, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf. In einem persönlichen Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall abstimmen.


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