Wie Gesellschaften gegründet, geführt und aufgelöst werden

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Das Gesellschaftsrecht ist ein komplexes eigenständiges Rechtsgebiet, das verschiedene Bezüge auch zu anderen rechtlichen Gebieten, wie etwa dem Steuerrecht, hat. Grundsätzlich unterscheidet man Personen- und Kapitalgesellschaften beziehungsweise Körperschaften, deren rechtliche Basisregelungen sich erheblich voneinander unterscheiden. Gesellschaften werden regelmäßig gegründet, wenn mehrere Personen einen bestimmten Zweck, ein bestimmtes Ziel verfolgen. Aufgrund der vielfältigen Problemstellungen und rechtlichen Anforderungen an Gesellschaften ist es empfehlenswert, schon bei der Gründung einer Gesellschaft, die Beratung und Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt einzufordern. Vielfach passen die Vorstellungen der Beteiligten schon bei der Gründung einer Gesellschaft nicht in gängige rechtliche Muster und Schablonen, sodass man ganz individuelle Konzepte erarbeiten muss. Gerade hier spielt ein versierter Anwalt oft die Hauptrolle.

Die Gründung einer Gesellschaft und das Gesellschaftsrecht

Alle Gesellschaftsformen basieren in der einen oder anderen Form auf einem Gesellschaftsvertrag, der den Gesellschaftszweck und die wesentlichen Regelungen der Gesellschaft umreißt, die Gründer bestimmt, meist einige Regelungen zum Gesellschaftsvermögen enthält und auch etwas zur Führung der Gesellschaft festlegt. Je nach Gesellschaftsform sind entsprechende rechtliche Vorschriften auf den Gesellschaftsvertrag anzuwenden. Nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen bei einer Gründung im Gesellschaftsrecht eine Rolle. Häufig geht es um wirtschaftliche Fragen, darum wie das Kapital der Gesellschaft aufgebracht werden kann und ob möglicherweise Fördermittel in Betracht kommen. Von den wirtschaftlichen Fragen hängt das Überleben und Bestehen gerade bei Kapitalgesellschaften ab. Anders ausgedrückt, ob ein Unternehmen Erfolg hat oder nicht, wird nicht nur über rechtliche Ausgestaltungen entschieden. Gerade in der Verknüpfung von juristischem Know-how mit wirtschaftlichem Sachverstand kann ein erfahrener Unternehmensanwalt bereits bei der Gründung unschätzbare Dienste leisten.

Die Umstrukturierung und das Gesellschaftsrecht

Gesellschaften verändern sich ebenso, wie sich Marktbedingungen ändern. Darauf muss eine Gesellschaft unter Umständen mit einer veränderten Struktur reagieren.

Solche Umstrukturierungen sind juristisch höchst anspruchsvoll. Nicht nur das Gesellschaftsrecht spielt eine Rolle, sondern etwa auch das Arbeitsrecht, wenn es zum Beispiel zu Rationalisierungsmaßnahmen und Arbeitsplatzwegfall kommt.

Das Steuerrecht richtet sein Augenmerk auf die Verschiebung von Gesellschaftsvermögen und Gesellschafteranteilen. Die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere oder die Verschmelzung von Gesellschaften unterliegt zum großen Teil einer eigenen gesetzlichen Ausgestaltung: dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Die nach diesem Gesetz durchzuführenden Prozesse sind komplex. Gute Beratung und Begleitung durch einen Anwalt des Vertrauens sind zwingend. Im Idealfall kennt der entsprechende Rechtsanwalt das Unternehmen von Beginn an und hat die gesamte Entwicklung mitverfolgt. Ein solcher Anwalt wird die richtigen Schritte wählen, um die individuell passende Umstrukturierungsmaßnahme auszuwählen.

Unternehmenskrisen und das Gesellschaftsrecht

Was für die Umstrukturierung gilt, ist erst recht in der Unternehmenskrise entscheidend. Ohne einen versierten Anwalt wird sich diese kaum erfolgreich bewältigen lassen. Zu komplex sind die zum Beispiel bei der GmbH zu beachtenden rechtlichen Vorschriften zur Insolvenz, als dass man sie ohne rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gut bewältigen kann. Hier drohen vor allem den Organen der Gesellschaften, wie dem Geschäftsführer, auch persönliche Haftungstatbestände, wenn rechtlich notwendige Schritte nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Ein Rechtsanwalt kann auch eine Insolvenz des Unternehmens fachmännisch begleiten, mit Gläubigern verhandeln und anderweitig Wege aus der Krise aufzeigen. Jede Krise wird damit beginnen, dass man versucht, mit Gläubigern Einigungen zu finden, um dem Unternehmen wirtschaftliche Spielräume zu schaffen. Hier ist der Unternehmens-Anwalt die rechte Hand der Geschäftsführung – er hilft, ein individuelles Konzept zur Rettung des Unternehmens zu gestalten. Ein integrer Rechtsanwalt wird sich auch nicht scheuen, die Geschäftsführung darauf hinzuweisen, dass ein Unternehmen nicht mehr zu retten ist. Dieser Anwalt wird einen Insolvenzantrag mit den Geschäftsführern vorbereiten.

Einige Details aus dem Gesellschaftsrecht

Wachstum und Expansion von Gesellschaftern

Die meisten Gesellschaften sind auf Wachstum und Expansion ausgerichtet.

So positiv solche Entwicklungen auch sind, so bieten sie eigene juristische und wirtschaftliche Herausforderungen. Häufig geht es etwa bei Kapitalgesellschaften darum, neues Kapital einzuwerben. Dieser Vorgang unterliegt bei Aktiengesellschaften und GmbHs vielen formellen Regelungen, die zu beachten sind. So besteht für viele Gesellschafterbeschlüsse eine Beurkundungspflicht. Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften müssen verschiedene rechtliche Prozesse durchlaufen. In allen diesen Fragen sollte ein Anwalt erster Ansprechpartner sein, um allen Anforderungen zu genügen und die Gesellschaftsorgane bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Aufnahme weiterer Gesellschafter

Je nach Gesellschaftsform unterliegt auch die Aufnahme neuer Gesellschafter bestimmten formellen Anforderungen. Besonders bei den Kapitalgesellschaften sind diese teilweise streng formalisiert. Es kommen auch verschiedene Arten neuer Gesellschafter in Frage. So kann ein stiller Gesellschafter eine spezielle Funktion erfüllen. Ein kompetenter Rechtsanwalt begleitet die Aufnahme neuer Gesellschafter formaljuristisch korrekt und vermeidet teure Formfehler in diesem Bereich.

Der Ausschluss von Gesellschaftern beim Gesellschafterstreit

Nicht immer arbeiten Gesellschafter einvernehmlich zusammen. Es kann aus verschiedenen Gründen zu Situationen kommen, in denen ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Dies kann aus eigenem Willen geschehen oder aber auch durch die Gesellschaft als solche initiiert sein. Auch hier kommt es wieder auf die Gesellschaftsform an. Oft führen Gesellschafterausschlüsse auch zu zumindest begrenzten Gesellschafterauseinandersetzungen über das Gesellschaftsvermögen, über geleistete Einlagen oder Gesellschaftsanteile. Hier spielen sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Qualität des Gesellschaftsvertrages eine Rolle. Ein vorausschauender Anwalt wird bereits im Gesellschaftsvertrag bestimmte Konstellation voraussehen und den Vertrag entsprechend gestalten. Der Rechtsanwalt wird die Gesellschaft auch bei einer möglichen Gesellschafterauseinandersetzung beraten und passende Lösungen finden. Das gilt auch für Erbfälle.

Die Beendigung der Gesellschaft – nur mit einem Rechtsanwalt

Die Auflösung einer Gesellschaft ist mindestens ebenso komplex wie die Gründung.

Je nach Gesellschaftsform bietet das Gesellschaftsrecht mehr oder minder strenge Regelungen an. Oft geht es bei der Auflösung jedoch auch um viele andere Fragen, etwa aus dem Bereich des Steuerrechts. Ein versierter Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner bei diesen Prozessen.

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