WIE HAT SICH DIE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT IN DER UKRAINE UNTER DEM KRIEGSRECHT VERÄNDERT?

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Das internationale Handelsschiedsgericht bei der ukrainischen Industrie- und Handelskammer hat den elektronischen Austausch von Dokumenten zugelassen, d.h. die Möglichkeit, Dokumente und Unterlagen per E-Mail einzureichen und Schiedssprüche in elektronischer Form zu übermitteln. Mündliche Verhandlungen werden auch über Videokonferenzen abgehalten.

Hat sich der Krieg in der Ukraine auf die Art der Ansprüche ausgewirkt?

Der Krieg hat sich auf alle Lebensbereiche ausgewirkt, auch auf die Wirtschaftstätigkeit und den Rechtsverkehr. Sowohl in Schiedsverfahren als auch in Gerichtsverfahren besteht die Tendenz, den Krieg als einen Umstand höherer Gewalt zu bezeichnen. Die Parteien berufen sich auf höhere Gewalt, um die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung rechtmäßig bis zur Beendigung der höheren Gewalt aufzuschieben und um die Haftung für eine solche Verzögerung in Form von Vertragsstrafen zu vermeiden.

Gibt es derzeit Beschränkungen oder Hindernisse für Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine?


Der NBU-Beschluss Nr. 18 vom 24. Februar 2022 “Über die Funktionsweise des Bankensystems während der Zeit des Kriegsrechts” führte eine Reihe von Beschränkungen ein, insbesondere für grenzüberschreitende Überweisungen von Geldwerten aus der Ukraine, außer in den in dem genannten Beschluss genannten Fällen.

Klausel 14 der Entschließung verbietet den grenzüberschreitenden Transfer von Geldwerten aus der Ukraine in Grywnja/Fremdwährung, außer in den folgenden Fällen im Zusammenhang mit Schiedsverfahren:

1. Transaktionen im Zusammenhang mit der Prüfung von Fällen vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht und der Seeschiedskommission bei der ukrainischen Industrie- und Handelskammer;


2. Transaktionen im Zusammenhang mit der Zahlung von Registrierungs- und Schiedsgerichtsgebühren durch staatliche Unternehmen sowie Vorschusszahlungen zur Deckung von Schiedsgerichtskosten, die im Rahmen der Vorbereitung, Einreichung und Prüfung von Klagen vor internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichten geleistet werden.


Mit anderen Worten, ukrainische Privatunternehmen können keine Zahlungen, wie z.B. Registrierungsgebühren, Schiedsgerichtsgebühren, Vorschüsse zur Deckung von Schiedsgerichtskosten, auf das Konto von Schiedsgerichten im Ausland leisten. Unserer Erfahrung nach lehnen ukrainische Banken solche Überweisungen ab.

Foto(s): Valentyn Gvozdiy

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