Wie man ein Unternehmen aus Polen überprüft: die wichtigsten Methoden

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Möchten Sie eine Zusammenarbeit mit einem Unternehmen aus Polen eingehen, wissen Sie jedoch nichts über Ihren neuen Geschäftspartner? Durch die Überprüfung so vieler Informationen wie möglich können Sie das Risiko eines Geld- oder Warenverlusts verringern.

Viele Informationen über polnische Unternehmen finden sich in kostenlosen öffentlichen Registern, die über das Internet zugänglich sind. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten zu nutzen. Auf diese Weise können Sie unter anderem überprüfen, ob eine bestimmte Einheit eine wirtschaftliche Tätigkeit registriert hat, ob sie diese derzeit ausübt, ob sie Mehrwertsteuerpflichtig ist und ob sie für die europäische Mehrwertsteuer gemeldet ist. In den meisten Fällen können Sie auch die Bankkontonummer überprüfen, die für Mehrwertsteuerzahler offiziell gemeldet werden muss.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu einzelnen Registern.


  • Zentrales Register und Informationssystem über Wirtschaftstätigkeit (CEIDG)

Wenn Ihr Geschäftspartner ein Einzelunternehmen betreibt oder Gesellschafter einer zivilen Gesellschaft ist, sollten seine Daten im Zentralen Register und Informationssystem über Wirtschaftstätigkeit (CEIDG) verfügbar sein.

Die Suche wird am besten mit der Steuernummer (NIP) durchgeführt. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Sie können Geschäftspartner auch nach anderen Kriterien suchen, wie beispielsweise dem Namen.

Im CEIDG sollten Sie darauf achten, wie lange das Unternehmen bereits auf dem Markt tätig ist, ob seine Tätigkeit stabil ist oder saisonal bedingt ist, sowie Informationen über Insolvenz oder Sanierungsverfahren. Die Daten sind in polnischer und englischer Sprache verfügbar.

Im CEIDG-Register finden Sie:

• Grundlegende Daten: Vor- und Nachname, Firmenname, NIP, REGON

• Datum des Beginns der Tätigkeit, gegebenenfalls Datum der Aussetzung und Wiederaufnahme

• Status (aktiver Unternehmer, ausgesetzt)

• Adresse

• Arten von durchgeführten wirtschaftlichen Tätigkeiten

• Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail), sofern nicht gesperrt

• Daten von Firmenbevollmächtigten

• Informationen zu Insolvenz, Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahren

Suchen Sie hier nach Ihrem Geschäftspartner im CEIDG


  • Nationales Gerichtsregister (KRS)

Wenn Ihr Geschäftspartner eine Handelsgesellschaft ist, wie eine offene Handelsgesellschaft, eine Partnerschaftsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft, finden Sie Informationen dazu in der Suchmaschine des Nationalen Gerichtsregisters.

Entitäten können nach Steuernummer (NIP), REGON, KRS, Namen und Ort gesucht werden.

Im KRS finden Sie grundlegende Informationen: Adresse, Geschäftsform, Identifikationsnummern, Datum der Eintragung oder Löschung. Zur Überprüfung des Geschäftspartners werden nützlich sein:

• Vertretungsweise – sowohl des Prokuristen und seiner Befugnisse als auch der Gesellschafter in Personengesellschaften / Vorstandsmitglieder in Kapitalgesellschaften;

• Bei Kapitalgesellschaften - Höhe des Stammkapitals / Aktienkapitals

• Informationen über die Eröffnung der Liquidation, die auf die Einreichung eines Liquidationsantrags für die Einheit hinweist und folglich zu ihrer Löschung aus dem KRS und zur Einstellung der Tätigkeit führt

• Informationen über die Daten der Einreichung von Finanzberichten (in der Regel muss das Unternehmen einmal im Kalenderjahr einen solchen Bericht einreichen) - die Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann auf betrügerische Absichten des Unternehmens hinweisen.

• Informationen über die eventuelle Bestellung eines Kurators für das Unternehmen, Eröffnung eines Liquidationsverfahrens, Informationen über Umwandlungen, Aufteilungen, Fusionen sowie Eröffnung eines Insolvenz-, Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahrens.

Informationen im Nationalen Gerichtsregister sind nur in polnischer Sprache verfügbar.

Suchen Sie hier nach Ihrem Geschäftspartner im KRS


  • Nationales Wirtschaftsregister (REGON)

Informationen über Unternehmer finden Sie auch in der Suchmaschine des Nationalen Registers der Wirtschaftssubjekte (REGON), das vom Statistischen Amt (GUS) geführt wird.

Im REGON finden Sie unter anderem Daten zu zivilen Gesellschaften, die nicht im CEIDG zu finden sind.

Suchen Sie hier nach Ihrem Geschäftspartner im REGON.


  • Liste der Mehrwertsteuerzahler - Weiße Liste

Ein wichtiges Instrument zur Überprüfung des Steuerstatus eines Geschäftspartners ist das Verzeichnis der Mehrwertsteuerzahler, die sogenannte Weiße Liste.

Dort finden Sie Informationen über den Geschäftspartner wie:

• Vor- und Nachname oder Firmenname

• Ob er derzeit als aktiver Mehrwertsteuerzahler registriert ist

• Ob er an einem bestimmten Tag als aktiver Mehrwertsteuerzahler registriert war

• Datum der Registrierung als Mehrwertsteuerzahler

• Datum und Grund für die Löschung aus dem Register oder den Grund für die Ablehnung der Registrierung - wenn er kein aktiver Mehrwertsteuerzahler ist

• Registrierte und von der Leitung der Nationalen Steuerverwaltung bestätigte Bankkontonummer, auf die sicher Zahlungen geleistet werden können

Geben Sie eine der drei Daten - Kontonummer, NIP oder REGON - in die Suchmaschine ein.

Die Informationen sind nur in polnischer Sprache verfügbar.

Suchen Sie hier nach Ihrem Geschäftspartner in der Liste der Mehrwertsteuerzahler.


  • Liste der EU-Mehrwertsteuerzahler

Die grundlegende Methode zur Überprüfung ist das VIES-Informationsaustauschsystem (VAT Information Exchange System), eine Suchmaschine, die von der Europäischen Kommission betrieben wird. Hier können Sie überprüfen, ob eine bestimmte Einheit als Teilnahme an innergemeinschaftlichen Transaktionen registriert ist. Dies ist erforderlich, um den 0% Mehrwertsteuersatz auf diese Transaktionen anzuwenden.

Überprüfen Sie das VIES-Register.


  • Informationen über den Geschäftspartner von der polnischen Steuerbehörde

Direkt bei der Steuerbehörde können Sie überprüfen, ob der Geschäftspartner seine Steuern ordnungsgemäß abführt.

Auf Antrag wird das Amt bestätigen, ob der Geschäftspartner:

• Erklärungen oder andere Dokumente abgibt, zu deren Einreichung er verpflichtet ist

• Alle Handlungen, die er nachweisen muss, in den eingereichten Erklärungen oder Dokumenten aufgenommen hat

• Mit Zahlungen von Steuern aus den Erklärungen oder anderen Dokumenten im Rückstand ist.

Jeder Vertragspartner des Steuerpflichtigen kann einen Antrag an das Steueramt stellen, um diese Informationen zu erhalten.


  • Umfassende Überprüfung des Geschäftspartners

Die Kanzlei KUNIEWSKI legal unterstützt deutschsprachige Kunden bei der Überprüfung von Geschäftspartnern in Polen und Verträgen mit Geschäftspartnern.

Ich lade Sie herzlich zur Kontaktaufnahme ein.


Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.

KUNIEWSKI legal | Ihr Rechtsanwalt in Polen

ul. Piotrkowska 132/53, 90-062 Lodz, Polen


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