Wie Sie von den neuen Erleichterungen für die Familienzusammenführung profitieren - erklärt vom spezialisierten Anwalt

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Der Fachkräftemangel ist nicht erst seit kurzem eine bekannte Problematik für eine Vielzahl von Unternehmen. Um den Zuzug von ausländischen Fachkräften nach Deutschland attraktiver zu machen, hat der Deutsche Bundestag am 16.08.2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung verkündet.


Nachdem die ersten Änderungen bereits im November 2023 in Kraft getreten sind und dabei die Hürden für akademische Fachkräfte und deren Familienangehörigen bereits gesenkt wurden, stehen nun weitere Begünstigungen für Familienangehörige von Fachkräften an.


Ab März 2024 wird erstmals mit dem neu eingeführten § 36 Abs. 3 AufenthG der Eltern- und Schwiegerelternnachzug im Aufenthaltsgesetzt vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass einer Fachkraft, erstmalig am oder nach dem 01.03.2024 ein Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18c Abs. 3, 18d, 18f, 19c Abs. 1 i.V.m. § 3 BeschV (leitende Angestellte/Führungskräfte/Spezialisten), eine Blaue Karte EU, ICT-Karte oder mobile ICT-Karte erteilt wurde. Zudem muss der Lebensunterhalt des nachziehenden Elternteils gesichert werden. Schwiegereltern sind nur dann umfasst, wenn der Ehegatte ebenfalls in Deutschland lebt.

Die Möglichkeit des Elternnachzuges ist vorerst bis zum 31.12.2028 begrenzt.


Daher ist jetzt die Chance günstig, den Elternnachzug unter vereinfachten Bedingungen zu ermöglichen. Dafür ist eine strategische Beratung von einem Fachanwalt im Migrationsrecht zu empfehlen.

Die Anwälte unserer Fachanwaltskanzlei MSH migration professionals beraten Sie gerne auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch oder Russisch zur individuellen Rechtslage in Ihrem Fall und stellen für Sie anschließend die erforderlichen Anträge und unterstützt Sie bei den Gesprächen mit den zuständigen Behörden.




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