Winterurlaub – diese Winterausrüstung braucht Ihr Auto

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Der Winter steht nun vor der Tür. Viele fahren dann mit dem eigenen Auto in den Winterurlaub. Vor Reiseantritt kommt dann die Frage auf, wie das Auto für einen solchen Winterurlaub ausgerüstet sein muss. Denn im Ausland gelten oft andere Regelungen für Winterreifen und Schneeketten als in Deutschland. Welche länderspezifischen Regeln Autofahrer beachten müssen, erklären wir im Folgenden: 

Frankreich 

  • Winterreifen

Momentan besteht in Frankreich keine allgemeine Winterreifenpflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch Beschilderungen die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben wird. Dann brauchen die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm. 

Hinweis: Ab November 2021 soll eine generelle Winterreifenpflicht für die Bergregionen Frankreichs eingeführt werden. Welche Gebiete davon betroffen sein werden, wird noch festgelegt. 

  • Schneeketten

Auch die Verwendung von Schneeketten kann durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden, sofern dies notwendig wird. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. 

Hinweis: Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. 

  • Folgen bei Zuwiderhandlung

Wird einer Winterreifen- oder Schneekettenpflicht nicht Folge geleistet, droht ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro. Zudem wird in einem solchen Fall die Weiterfahrt untersagt. 

Italien

  • Winterreifen 

In Italien gilt auf vielen Strecken eine Winterreifenpflicht. Eine einheitliche Regelung für ganz Italien gibt es jedoch nicht. Vielmehr entscheidet jede Provinz selbst über das Bestehen einer solchen Pflicht, für welchen Zeitraum und auf welchen Strecken diese gilt. Welche Regelung auf der konkreten Strecke gilt, erkennen Autofahrer anhand entsprechender Beschilderungen an der jeweiligen Straße. 

In Südtirol beispielsweise besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen eine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Wer im Stadtgebiet Bozen oder auf der Brennerautobahn A22 bis Affi unterwegs ist, muss vom 15. November bis zum 15. April mit Winterreifen fahren. Dies gilt unabhängig von den konkreten Witterungsverhältnissen. Auf den übrigen Strecken in der Provinz Bozen besteht eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass Winterreifen nur dann verpflichtend sind, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern.

Tipp: Wer einen Winterurlaub in Italien plant, sollte sich aufgrund dieser uneinheitlichen Regelungen vor Reiseantritt über eine etwaige Winterreifenpflicht informieren. 

  • Schneeketten

Für bestimmte Strecken ist per entsprechender Beschilderung eine Schneekettenpflicht angeordnet. Dann beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. 

  • Folgen bei Zuwiderhandlung

Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 87 bis 345 Euro rechnen. 

Österreich

  • Winterreifen

In Österreich besteht eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass Autos nicht generell mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, sondern nur, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern. Bei Schneematsch, Eis und Schnee sind Winterreifen oder Schneeketten demnach Pflicht. Dies gilt vom 1. November bis zum 15. April. 

Zusätzlich dazu gibt es auch Strecken, bei denen ein generelles Durchfahrverbot für Fahrzeuge ohne Winterreifen oder Schneeketten besteht (Durchfahrverbot – „ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“). 

Winterreifen müssen mindestens über eine Profiltiefe von 5 mm (bei Diagonalbauart) bzw. 4 mm (bei Radialbauart) verfügen. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten nur dann als zulässige Winterreifen, wenn sie die Kennzeichnung „M+S“ aufweisen. Alternativ zu Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden, sofern die Straße fast durchgängig mit Eis oder Schnee bedeckt ist. 

  • Schneeketten

Eine Schneekettenpflicht besteht überall dort, wo dies entsprechend beschildert ist (rundes Schild, blauer Grund, Schneekettensymbol). Die Schneeketten müssen dann auf die Räder der Antriebsachse montiert werden (bei Fahrzeugen mit Allradantrieb auf mindestens zwei Räder). 

  • Folgen bei Zuwiderhandlung

Bei Verstößen gegen die Winterreifen- und Schneekettenpflicht drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Die konkrete Höhe der Geldbuße richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. In relativ ungefährlichen Fällen, zum Beispiel wenn nur ein kurzes Stück der befahrenen Strecke Winterreifen erfordert hätte, kann die Behörde auch eine sog. Organstrafverfügung in Höhe von 35 Euro verhängen. 

Schweiz

  • Winterreifen

In der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Kommt es jedoch aufgrund falscher bzw. ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, kann ein Bußgeld verhängt werden. Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss mit einer erheblichen Mithaftung rechnen. 

  • Schneeketten

Eine Schneekettenpflicht gilt immer dann, wenn dies entsprechend beschildert ist (Verkehrszeichen „Schneeketten obligatorisch“). Dann müssen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden. Für Fahrzeuge mit Allradantrieb können hier Ausnahmen gelten (Zusatzschild „4x4 ausgenommen“).

  • Folgen bei Zuwiderhandlung

Wer gegen die Schneekettenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von umgerechnet 93 Euro rechnen. Ein Bußgeld für das Fahren mit Sommerreifen im Winter gibt es nicht. Es kann jedoch ein Bußgeld in Höhe von 93 Euro für das Fahren mit generell mangelhaften Reifen verhängt werden. 

Foto(s): stock.adobe.com/candy1812

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