Wohnmobil gekauft: Preiserhöhung von mehreren tausend Euro - Ist das zulässig?

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Wohnmobil kaufen Symbolbild

Sie haben ein Wohnmobil als Neufahrzeug bestellt und nun passt der Händler den Kaufpreis nachträglich an? Solche Preisanpassungen beim Kauf eines Wohnmobils sind in vielen Fällen unzulässig! Wir sagen Ihnen, was Sie zu Preisänderungen beim Wohnmobilkauf wissen müssen.

Hat der Verkäufer ein Recht auf nachträgliche Preisänderung?

Grundsätzlich gilt, dass der bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbarte Kaufpreis gilt und der Verkäufer nicht ohne Weiteres eine nachträgliche Preisänderung vornehmen darf. Der Kaufvertragsabschluss erfolgt in der Regel noch nicht mit Ihrer Bestellung des Wohnmobils, sondern erst mit der Auftragsbestätigung des Händlers. Darin bestätigt Ihnen der Verkäufer, dass er Ihnen das gewünschte Wohnmobil zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis zu einem (meist unverbindlichen) Termin liefern wird. Nur, wenn beim Vertragsschluss kein konkreter Kaufpreis festgelegt wurde, sondern ein Preisvorbehalt vereinbart wurde, zum Beispiel dahingehend, dass der bei Lieferung gültige Listenpreis gelten soll, dann hat der Verkäufer oder Händler ein sogenanntes nachträgliches Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB). Ausgeschlossen sind spätere Preiserhöhungen in jedem Fall dann, wenn die Lieferung des Wohnmobils innerhalb von vier Monaten nach Kaufvertragsabschluss erfolgt. Bei längeren Lieferfristen werden Preisanpassungsklauseln nach unserer Erfahrung sehr häufig, aber auch nicht immer vereinbart. Wenn Sie bei der Lieferung des Wohnmobils vom Verkäufer mit einer Preiserhöhung konfrontiert werden, müssen Sie im Kaufvertrag oder den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) also zunächst genau schauen, ob eine Preisanpassungsklausel enthalten ist oder nicht.

Was ist eine Preisanpassungsklausel?

Eine nachträgliche Preisanpassung (meist Preiserhöhung) beim Kauf eines Wohnmobils ist nur zulässig, wenn der Verkäufer sich im Kaufvertrag ausdrücklich ein Preisänderungsrecht vorbehalten hat. Dies erfolgt meist über eine Preisanpassungsklausel, die entweder in der Auftragsbestätigung oder in den beigefügten AGB bzw. Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen versteckt ist. Enthält der Vertragstext keine Klausel, die eine Preisanpassung vorsieht, dann ist die Preiserhöhung nach Vertragsschluss in jedem Fall unzulässig. Wenn Sie eine Preisanpassungsklausel im Vertrag finden, stellt sich oft die Frage, ob die Klausel überhaupt zulässig ist. Eine unzulässige Preisanpassungsklausel wäre unwirksam.

Welche Preisanpassungsklauseln sind zulässig?

"Preisanpassungsklauseln dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, andernfalls sind die Klauseln unwirksam", so die klare Formulierung des Bundesjustizministeriums. Beim Kauf eines Neufahrzeugs bzw. neuen Wohnmobils wird häufig die sogenannte "Tagespreisklausel" vereinbart. Diese findet sich meist in den Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen, die dem Bestellformular oder der Auftragsbestätigung beigelegt sind. Die Tagespreisklausel besagt, dass der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers gelten soll. Ob diese Klausel in einem Kaufvertrag zwischen einem Verkäufer als Unternehmer und einem Käufer als Verbraucher überhaupt zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. Nach richtiger Auffassung kann so eine Tagespreisklausel aber nur in engen Grenzen zulässig sein. Es muss ein berechtigtes Interesse für ein solches Preisänderungsrecht beim Verkäufer vorhanden sein. Außerdem muss die Klausel sehr konkret formuliert sein, damit Sie als Käufer überhaupt beurteilen können, worauf Sie sich dabei einlassen. Nicht selten berücksichtigen solche Tagespreisklauseln nicht ausreichend die berechtigten Belange von Ihnen als Käufer. Denn das ist nur dann der Fall, wenn sich die Preisanpassung auch zu Ihren Gunsten als Käufer auswirken kann. Wenn Ihnen als Käufer vertraglich beispielsweise ein Rücktrittsrecht für den Fall der Preiserhöhung seitens des Verkäufers eingeräumt wird, dann kann eine Preisanpassungsklausel zulässig sein.

Checkliste: Diese Punkte können eine Preisanpassung unwirksam machen

  1. Die Preiserhöhung beträgt mehr als 5 % des Kaufpreises.
  2. Die Preisanpassungsklausel ist unklar und unverständlich formuliert.
  3. Ihnen wurde trotz Preisanpassungsklausel kein Rücktrittsrecht eingeräumt.
  4. Die Preisänderungsklausel ist nicht an Kostenelemente gekoppelt.
  5. Die Preisänderungsklausel ist zwar an Kostenelemente gekoppelt, die Sie aber nicht kennen und auch nicht ohne Weiteres in Erfahrung bringen können.
  6. Die Preisanpassungsklausel nennt keinen Anlass für die Preisänderung.
  7. Die Preisanpassungsklausel nennt keine klaren Voraussetzungen für eine Preisänderung.
  8. Die Preisänderungsklausel lässt den Umfang möglicher Preiserhöhungen offen.
  9. Die Klausel stellt nicht sicher, dass der Preisanpassungsmechanismus nicht nachträglich die Gewinnspanne des Unternehmers erhöht.

Sie haben ein Wohnmobil bestellt und haben bereits mehrere Monate auf Ihr Neufahrzeug gewartet? Der Händler hat Ihnen überraschend eine Preiserhöhung ange-kündigt? Melden Sie sich bei uns!

  • Wir prüfen im Rahmen einer Erstberatung, ob Ihr Vertrag eine Preisanpassungsklausel enthält und ob diese wirksam ist.
  • Wenn Sie bereits einen erhöhten Kaufpreis gezahlt haben, prüfen wir, ob Sie eine Erstattung des zu viel zu gezahlten Betrages beanspruchen können.
Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz

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