Wozu benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag ?

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Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein wichtiges Dokument, das zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer abgeschlossen wird, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Der Zweck des AVV besteht darin, sicherzustellen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutzgesetze steht und dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen als Datenverantwortlicher erfüllt.

Im Wesentlichen legt der AVV die Bedingungen fest, unter denen der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten darf. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie Regelungen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO oder des BDSG.

Darüber hinaus ist ein AVV auch wichtig, um die Haftung und Verantwortlichkeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer klar zu regeln und mögliche Schäden oder Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu minimieren.

Hier sind einige wichtige Aspekte, auf die Sie achten sollten:

Definitionen: Beginnen Sie den AVV mit klaren Definitionen der Begriffe, die im Vertrag verwendet werden. Das vermeidet Missverständnisse und stellt sicher, dass alle Parteien das gleiche Verständnis haben.

Umfang der Verarbeitung: Legen Sie fest, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wie sie verarbeitet werden und für welchen Zweck sie verarbeitet werden. Hier sollten Sie auch sicherstellen, dass nur die notwendigen Daten verarbeitet werden und dass die Verarbeitung im Einklang mit den Datenschutzgesetzen steht.

Rechte und Pflichten: Legen Sie die Rechte und Pflichten der Parteien fest, insbesondere hinsichtlich der Datensicherheit, Meldepflichten und der Zusammenarbeit bei Datenschutzverletzungen. Hier sollten Sie auch sicherstellen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Datenverarbeitung nur im Einklang mit den Anweisungen des Auftraggebers durchzuführen.

Subunternehmer: Legen Sie fest, ob der Auftragnehmer Subunternehmer einsetzen darf und welche Anforderungen an die Subunternehmer gestellt werden. Hier sollten Sie auch sicherstellen, dass der Auftragnehmer die gleichen Verpflichtungen gegenüber den Subunternehmern hat wie gegenüber dem Auftraggeber.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Stellen Sie sicher, dass der AVV alle erforderlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze wie der DSGVO oder des BDSG enthält. Hierzu gehört auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Laufzeit und Kündigung: Legen Sie die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfristen fest. Hier sollten Sie auch regeln, was mit den personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertrags passiert.

Haftung und Schadenersatz: Legen Sie fest, wer für etwaige Schäden oder Datenschutzverletzungen haftet.

Diese Aspekte sollten in einem AVV berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen steht und die Haftungsrisiken minimiert werden. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung eines AVV die Unterstützung eines erfahrenen Datenschutzexperten oder Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Foto(s): christopher-burns


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