Youtube-Channel gesperrt - die reale Katastrophe....

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Wenn man von Sperrung eines YouTube-Kontos spricht, ist meist von gewerblicher Nutzung die Rede. Die Sperrung gewerblicher Kunden, bzw. der Konten ist ein anderes Thema als die Ablehnung eines privaten Videos aufgrund anstößiger Inhalte.

Gewerbliche Kunden, die unter Umständen mit großem Aufwand einen eigenen Marketing-Channel aufgebaut haben, erhalten folgende Nachricht – und zwar nach der Sperrung und damit lang bevor der Betroffene Einfluss nehmen oder sich rechtfertigen könnte. Für Influencer oder Gewerbetreibende, die als Ratgeber erfolgreich sind oder ihre Produkte maßgeblich über YouTube bewerben, ist eine Sperrung ein Super-GAU.

„Hiermit möchten wir dir mitteilen, dass dein YouTube-Konto aufgrund wiederholter oder grober Verletzungen unserer Community-Richtlinien, nach denen Spam, Betrug und irreführende Werbung untersagt sind, gesperrt wurde.“

Die Gründe für die Sperrung des YouTube-Kontos sind damit aufgezählt, aber in der Begrifflichkeit so allgemein gehalten, dass quasi ALLES als Begründung ausreichen mag. Konkret geht es entweder um anstößige Inhalte, unzulässige (verbotene) Werbung oder Urheberrechtsverletzungen. Auch Spam, also die Veröffentlichung immer nahezu gleicher Beiträge und die Gestaltung von Beiträgen mit spamverdächtigen Elementen kann zu einer Schließung führen.

Insbesondere Influencer verdienen mittlerweile wirklich gutes Geld mit Ihren Videos und stehen nicht ohne Grund unter scharfer Beobachtung

Fritsch: „Aber immer öfter schießt YouTube/Google aber auch deutlich über das Ziel hinaus, ohne dem Kunden eine faire und aussichtsreiche Möglichkeit zu Widerspruch oder Rechtfertigung zu geben.“

Und wie bei Kontosperrungen bei PayPal oder Amazon auch: geschlossen heißt, dann auch geschlossen. Laut Fritsch ist eine wirtschaftlich notwendige und juristisch gerechtfertigte Einspruchsnahme nur mit anwaltlicher Unterstützung Erfolg versprechend: „Wenn wir im außergerichtlichen Verfahren nichts erreichen, muss es eben die Einstweilige Verfügung sein!“

Der Hamburger Jurist erinnert aber daran, dass die Fristen zur Einflussnahme sehr knapp gehalten sind, so kann eine Einstweilige Verfügung nur innerhalb von 4 Wochen nach Kontosperrung erlassen werden.

Weitere wichtige Infos zum Thema Account- und Channelsperrung hat RA Fritsch auf accountsperrung.de zusammengefasst.




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