Zahlreiche Abmahnung von Fussballvereinen wegen Ticketverkauf auf eBay, viagogo etc.

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Nach dem Start der Bundesligasaison ist unsere Kanzlei in den letzten Wochen mit der Verteidigung gegen eine Vielzahl von Abmahnungen von unterschiedlichen Bundesligavereinen beauftragt worden.

Folgende Abmahnungen haben wir erhalten:

  • Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrage der Vereine Bayer Leverkusen, VFL Wolfsburg, Borussia Dortmund, Hannover 96, Eintracht Frankfurt, Werder Bremen
  • Schuetz Rechtsanwälte im Auftrage der TSG Hoffenheim
  • Kanzlei Lentze Stopper im Auftrage des FC Bayern München

Die Vorwürfe in den Abmahnungen lauten auf Verstöße gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen der Vereine:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Unerlaubte Nutzung und Abbildung des Stadionplanes, Vereinslogos
  • Öffentliches Anbieten auf Plattformen wie eBay, viagogo etc.

Den Kern der Vorwürfe der Abmahnung bilden jedoch das öffentliche Anbieten der Karten auf Plattformen wie eBay, eBay- Kleinanzeigen, viagogo etc, welches laut der ATGB untersagt sein soll.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages zwischen 250,00 € – 1.000 € verlangt.

Ruhe bewahren!

Wir raten dazu, die Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ungeprüft zu unterzeichnen. Aus unserer Sicht schneiden Sie sich hierdurch bereits im Vorfeld wohlmöglich bestehende Einwendungen gegen die Berechtigung der Abmahnung ab.

Aus rechtlicher Sicht muss konstatiert werden, dass nach aktueller Rechtsprechung die Ticketbedingungen teilweise als wirksam angesehen werden. Als Hauptargument gilt der von vielen Vereinen eingeführte Zweitmarkt, auf dem Erwerber von Karten diese Karten wieder weitergeben können, sofern sie die Karten nicht selber nutzen wollen.

Entscheidende Voraussetzung für die Wirksamkeit der ATGB ist jedoch die Frage, ob diese auch mit dem Erwerber vereinbart wurden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Karten direkt vom Abgemahnten beim Verein erworben wurden.

Gerne beraten wir Sie in Ihrem Einzelfall.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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