Zahlungsaufforderung von Scorelift LTD. durch Rechtsanwalt Albrecht König – Was steckt dahinter?

  • 2 Minuten Lesezeit

Viele Verbraucher erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen von der Scorelift LTD., vertreten durch den Rechtsanwalt Albrecht König. Angeblich sollen sie einen Vertrag abgeschlossen haben, der die Löschung negativer Schufa-Einträge zum Ziel hat. Doch was genau steckt hinter diesem Angebot, und ist diese Dienstleistung überhaupt seriös?

Scorelift LTD. – Was bietet die Firma an?

Die Scorelift LTD. wirbt mit der Möglichkeit, negative Schufa-Einträge löschen zu lassen und damit die Bonität von Kunden zu verbessern. Häufig geschieht dies über Online-Anzeigen oder dubiose Werbemails. Interessierte Verbraucher sollen sich anmelden und persönliche Daten hinterlegen. Dabei wird oft suggeriert, dass eine Löschung von Schufa-Einträgen einfach und schnell möglich sei – unabhängig davon, ob die Einträge berechtigt sind oder nicht.

Allerdings ist die Löschung von negativen Schufa-Einträgen nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn sie falsch oder unrechtmäßig sind. Eine pauschale Löschung gegen Bezahlung ist rechtlich nicht durchsetzbar. Daher stellt sich die Frage, ob diese Dienstleistung überhaupt einen echten Nutzen hat oder ob es sich eher um fragwürdige Geschäftspraktiken handelt.

Was sollten Betroffene tun?

Falls Sie eine Zahlungsaufforderung von der Scorelift LTD. oder Rechtsanwalt Albrecht König erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Keinesfalls vorschnell zahlen – Prüfen Sie, ob Sie tatsächlich einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen haben.

  2. Widerruf oder Anfechtung prüfen – Falls der Vertrag online zustande gekommen ist, besteht möglicherweise ein Widerrufsrecht.

  3. Vertrag und Forderung rechtlich prüfen lassen – Ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale kann helfen, zu beurteilen, ob die Forderung berechtigt ist.

  4. Nicht unter Druck setzen lassen – Inkassodrohungen oder Mahnschreiben sollten kritisch hinterfragt werden. Oft sind diese nicht rechtlich haltbar.

Fazit: Die Versprechen der Scorelift LTD. klingen verlockend, doch eine garantierte Löschung von Schufa-Einträgen ist rechtlich nicht möglich. Verbraucher sollten genau prüfen, ob sie sich tatsächlich vertraglich verpflichtet haben, und sich nicht von fragwürdigen Zahlungsaufforderungen einschüchtern lassen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema