ZH1 Capital - anwaltliche Unterstützung!

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Seitens der Firma ZH1 Capital, die unter der Domain zh1capital.com als Internethandelsplattform im Internet auftritt, wird der Forex-Handel sowie der Handelt mit Differenzkontrakten angeboten.

Nachdem wir erst kürzlich einen Beitrag zur Firma SwissCoinCo veröffentlich hatten, mussten wir feststellen, dass als Betreibergesellschaft der Firma ZH1 Capital wiederum die Firma Online Windows LLC fungiert. Insoweit dürfen wir auf unseren Artikel zur Handelsplattform SwissCoinCo verweisen.

Unter der Registrationsnummer: 2931LLC2023 ist die Firma Online Windows LLC laut dem Internetauftritt der Firma ZH1 Capital registriert.

Eine Niederlassung soll sich auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: Euro House, Richmond Hill Road, Kingstown, PO BOX 2897, VC0100 Kingstown, befinden.

Mangelnde Genehmigung seitens der österreichischen Finanzmarktaufsicht bzw. Investorenwarnung

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnte am 14.12.2023 vor dem Abschluss von Geschäften mit den Firmen ZH1 Capital / Online Windows LLC und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der Anbieter keine Berechtigung hätte, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Ziffer 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.

Mangelnde Erlaubnis auch in Deutschland 

Auch in Deutschland verfügen die Firmen ZH1 Capital und Online Windows LLC über keine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) muss, wie andere Aufsichtsbehörden, in Europa – ähnlich wie die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) oder die italienische Finanzmarktaufsicht (CONSOB) – eine Erlaubnis dafür erteilen, dass seitens der Handelsplattform ZH1 Capital und deren Betreibergesellschaft Online Windows LLC, über die Handelsplattform in Deutschland Handelsgeschäfte angeboten werden.

Den Firmen ZH1 Capital bzw. Online Windows LLC wurde eine entsprechende Genehmigung nicht erteilt. Die Firmen handeln deshalb unerlaubt und verstoßen gegen geltendes deutsches Recht.

Von Anlagen bei der Firma ZH1 Capital wird abgeraten 

Wir können nur vor Kapitalanlage über die Handelsplattform ZH1 Capital abraten, da – wie bereits dargelegt – keine Genehmigung der deutschen Finanzmarktaufsicht vorliegt und im Übrigen eine entsprechende Investorenwarnung der FMA.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ZH1 Capital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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